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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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573
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Und wird von demselben damit zurückgewiesen. 573

verpflichteten die Beltliner Statuten ihre Amtlemte im ersten Artikel 1627.^ ausdrücklich hiezu.

Ebenso: Ob zwischen den Bewohnern des Vcltlins und der Graf-schaften Clären und Worms die Vertheilung der Tributsumme vonsl. 25,000 stattgefunden hätte und wie viel davon auf die Beltlinerkämen? Obschon er, der französische Gesandte, bisher stets daraufgedrungen hätte, daß diese Abtheilung geschehe, habe er noch immernicht gehört, daß man dieselbe vorgenommen hätte.

Gleichermaßen: Welchen Auftrag die genannte» Deputirten betreffsZahlung des zu Lasten der Beltliner am 5. September, in Gemäßheitder Convention zwischen den beiden Kronen vom 22. December 1626verfallenen halbjährigen Antheiles am Tribut hätten? Ob sie die^ Summe für die Bündncr mitgebracht, da vorauszusezen sei, sie wür-' den von denselben nichts verlangen ohne zum Theile wenigstens das-jenige ebenfalls zu erfüllen, wozu sie von Rechtswegen verpflichtetwären? Und da das Gericht Teglio bei der Sizung des Rathes derThalschaft vom 4. September abhin, vom übrigen Körper des Thalessich getrennt, um seine Verwaltung selbst zu führen, (wie ihm auch; billig dünke") wünsche der Gesandte zu erfahren, ob dieselbe spätervielleicht mit dem Thale sich wieder vereinigt und ganz besonders, oballe Gemeinden und Terziere im Veltlin in der Einführung dieserVerfassung einig gingen? Abweichende Meinungen und Ansichtenunter ihnen würden die Einhaltung ihrer Verpflichtungen gegen dieBündner schwierig und zweifelhaft machen.

Noch Vieles andere sagte der Gesandte und meinte zulezt die Aus-legung des Vertrags müsse vor Allem aus verlangt und abgewartetwerden. Inzwischen könnten die Podests die Rechtspflege in der Artüben, wie es diejenigen zu Worms und Cläven auch thäten. Ermahnte die Deputirten über alles Angeführte von den Gemeinden imVeltlin eine schriftliche und authentische Erklärung beizubringen; in-dem er die Zusage gab, daß, wenn sie die Einführung der Verfassung^ bis zur Auslegung des Tractats verschöben, er ihnen in den Verhand-t lungen mit den Bündnern persönlich zur Seite stehen würde. Alles^ dieß wurde übrigens zu Papier gebracht und es erhielt Venossa von^ Mcsmin eine Abschrift davon.

( " Teglio gehörte von jeher zu keinem der drei Terziere, sondern

bildete stets den eigenen Bezirkder Gemeinde Teglio" und haüte alssolcher auch einen eigenen Podests.