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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Beschwörung des Bundsbriefs im Unterengadin.

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so jiel,e das nämliche Recht um so mehr noch seinem Könige zu, weil 1631derselbe der Verbündete der Bündner, ihrer Oberherren, sei. Wäre esaber anders, so sollten sie gegen die Truppen Einsprache erheben undsich auf den Schuz des Königs von Frankreich verlassen. Die bünd-nerischen Truppe» seien lediglich zur Hut der Pässe da. Die Antworthierauf erfolgte am 5. Januar 1632. Es überbrachte Giac. Venosta,Doctor der Medizin, dieselbe und sie enthielt die frühere Entschuldi-gung , man wolle nämlich an den Tcactat von Monsonio sich halte»und es stehe nicht ihnen, sondern nach Artikel 19 desselben einzig denbeiden Kronen zu, denselben auszulegen.

Als bei der Versammlung des Thalrathes im Veltlin, der Decanzu Fusine zur Verständigung mit den Bnndnern rieth, wurde er dafürauf der Straße erschossen.

Im Unterengadin betrieben die bündnerischen Commissarien in-zwischen die Beschwörung des Bundsbriefes. Die Samnauner weiger-te» sich dessen; dreißig Katholiken von Schleins erichienen eben sowenig. Hierauf sandte man den Vicar Ulrich v. Porta z» ihnen, inFolge dessen sie den Eid der Treue leistete».

Der erzherzogliche Eommissarius Joh. Christoph Broch schriebunterm 10. December an die bündnerischen Commissarien und drückteseine Verwunderung darüber aus, daß sie erblichen österreichische»Unterthanen den Eid abnähmen, verwahrte sich auch gegen die Gültig-keit desselben, wen» etwas die Rechte des Erzherzogs Benachtheiligen-des vorgenommen würde. Am 11. des nämlichen Monats antwortetenhierauf die Commissarien, sie seien Deputirte des bündnerischen Rathesund verlangte» nur die Beschwörung des Bundsbriefes, in welchemJedermann seine alten Rechte vorbehalten seien.

Als sie kurz darauf im Münsterthale von den unterhalb Calvenwohnenden Taufersern den Eid verlangten, widersezte sich der Bischofvon Cur mit der Behauptung, dieselben seien Gottshausleute — einEinwand, der nichts zur Sache thut, da sie neben Gottshausleute»zugleich Bundsleute sein konnten und es auch in der That waren.

In das Schloß Tarasp legten die Oesterreicher dreißig Mann mitzwei Feldschlangen, dreißig Hakenbüchsen und sonstigem Kriegsvorrath,welcher lezterer während der Nacht durch das Engadin zugeführt wor-den war.

Später bestellten die Unterengadiner eine eigene Gerichtsbehörde,welche die unter der österreichischen und Planta'schen Herrschaft Ver-