Rechtfertigung der Bündner auf dasselbe.
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lediglich dahin, ihnen die Eidgenossen zu entfremden und sie selbst bei <632allen Mächten in ein schlechtes Licht zu stellen. Es sei allenthalbenwohlbekannt, daß die Bündner an Allem diesem unschuldig wären.
Doch hätten sie niemals sich selbst so im Wege stehen können, daß sienicht nach Mitteln suchten, welche für die Sicherheit ihres durch diekaiserlichen Durchmärsche, fortwährende Plünderungen, Brand undVerwüstungen bis auf's äußerste herab gebrachten Vaterlandes zusorgen geeignet wären. Auch ziele die jezige Bewachung der Pässe inkeiner Weise auf Beunruhigung des Erzherzogs und seines durchlauch-tigsten Hauses, sondern habe lediglich den Zweck, die Bündner inStand zu sezen, ihrer alten Freiheit sich zu erfreuen. Zudem sei es be-kannt, daß der Kaiser unter Vorschüzung eines Rechtes dazu auch fürkünftig der bündnerischen Pässe sich zu bedienen gedenke, da derselbein seinem Briefe vom 2. Juli 1631 ihnen unter Andern, nachfolgen-des schreibe: „Auch für die Zukunft verspreche Ich mir das Nämlicheund wenn heute oder Morgen eine ähnliche Veranlassung (wie näm-lich der italienische Krieg) aller Hoffnung entgegen eintreten sollte, sowerdet Ihr, Eurer mir gegenüber bewiesenen Treue eingedenk, dasGleiche wieder thun, wie die Nothwendigkeit es erfordert." — Bei-gelegt wurde weiter eine Abschrift des kaiserlichen Schreibens an sievom 21. October 1631, woraus die österreichischen Gesinnungen klarerkannt werden kannten. Den Bündnern geschehe Unrecht, fuhr dieAntwort weiter fort, wenn man behaupte, sie hätten bei den Unter-handlungen des italienischen Friedens auf die Hut ihrer Pässe ver-zichtet. Es sei dieses nicht wahr, da sie zu den Friedensconferenzengar nicht zugezogen wurden, auch niemals weder viel noch wenig ver-sprochen oder irgendwie der Befugniß, ihre Pässe zu hüten, entsagten.
Aus diesem Grunde glaubten sie das Ihrige mit dem besten Rechtehüten und sicher stellen zu dürfen. Es geschehe, hieß es endlich, denBündnern mit demjenigen was der Erzherzog über die Verlezung derErbeinigung sage, nicht weniger Unrecht, gegentheils dürfe dieser Vor-wurf dem Erzherzog selbst gemacht werden, der die seit vielen Jahrenlaut der Erbeinigung schuldige Geldsumme" nicht entrichte, dasSamnaunerthal im Untereugadin, wie auch die Gottshausleutc unterCalven im Münsterthale für sich anspreche und die Gerichtsbarkeit zu
>o Siehe oben S. 60.
" Siehe oben S. 25. Es waren sechshundert Gulden jährlich.