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Relation des Herzogs von Nohan.
1637. mußten, er werde die Angesehensten von ihnen hangen lassen, denUcbrigen sämmtlich aber auf die Bäuche treten. Da nun gleichzeitigvon Seite des Hauses Oesterreich und des Königs von SpanienUnterhandlungen mit ihnen anzuknüpfen versucht worden seien, hättensie zu keiner Zeit einen günstigeren Moment finden zu können geglaubt,um zur Ruhe zu gelangen und seien auch sofort darauf eingetreten.In diesem Tractat hätten ihnen ihre ehemaligen Feinde mehr Vortheilegewährt als diejenigen, welche ihre Freunde sein wollten, indem derKaiser mit ihnen die alte Erbeinigung wieder erneuert und ihnen nochüberdieß die Zusage gegeben hätte, bezüglich der Religion in den achtGerichten und dem Unterengadin, sie stets gewähren zu lassen^ undihre Angelegenheiten ihrer eigenen Willkür anheimstellen zu wollen.Der König von Spanien hätte ebenfalls seine Einwilligung gegeben,daß sie das Veltlin und die beiden Grafschaften ganz so wie im Jahre1617 ^ besizen, ihre Festungen bewahren, ja wen» nöthig, sogarneue dazu bauen dürften und alles dieses ohne Ausschluß der Evan-gelischen von den Aemtern im Veltlin und den Grafschaften.
Hiebei, fügten die Bündner hinzu, erkennten sie es immerhin injeder Beziehung an, daß sie alle diese Zugeständnisse lediglich densiegreichen französischen Waffen verdankten und den außerordentlichenAusgaben, welche der König für sie geleistet hätte. Dafür würden siestets dankbar bleiben und hätten auch aus dieser Rücksicht, wie billig,das alte Bünduiß mit Frankreich sich vorbehalten und dafür gesorgt,daß ihm durch den neuen Tractat kein Eintrag geschehe. Da sie nunalso durch den königlichen Beistand wieder in den Besiz ihrer rebel-lischen Untcrthaneulande gelangt wäre» und in Friede und Freundschaftmit ihren Nachbaren stünden, bäten sie mich, das Heer Ihrer Majestätwieder wegzuführen und ihnen die Forts zu übergeben, die man z»ihrer Vertheidigung erbaut hätte.
Auf dieses Ansuchen versicherte ich sie, da der König lediglich deß-halb zu den Waffen gegriffen habe, um sie wieder in den Besiz ihrer
7» In der Svrecher'scben tat. Uebersezuug: ratione rolixionis nikilinguirere, — im französischen Orig. : ein ne fair« ssmni» <ie oeckerclro<Ir,,is I'Lngixllne bnsse, — lezteres offenbar unvollständig und lückenhaft,da das Wort Religion hier fehlt.
^ Das franz. Original hat 1613, wieder ein Druckfehler, den» beiallen Verträgen bezog man sich auf das Jahr 1617, wen» bezüglich derUnterthanculande von dem statns qno a»le die Rede war.