Fünftes Buch
Abschluß deS Bündnisses mit Spanien vom 5. Juli 1637. Gesandt-schaft an den spanischen Hof zu deren Ratifikation. Ermordung des Ober-sten Georg Jenatsch. Rückkehr der bündnerischen Boten aus Spanienund Bericht derselben an den Beitag. Unzufriedenheit über die Ver-handlungen wegen Ausschlusses des evangelischen Glaubens aus denUnterthancnlanden, hauptsächlich durch die protestantische Geistlichkeitgeschirrt. Modisicatiou der Artikel und endlich Abschluß des ewigenFriedens mit Spanien zu Mailand am 3. September 1639. Verhand-lungen mit Oesterreich wegen Erneuerung der Erbeinigung »nd Vertragzu Feldkirch vom 10. August 1641. Die Herrschaft Maienfeld kauft 1642die bündnerischen Herrkchaflsrechte aus. Anstünde zwischen der Land-schaft Davos und den übrigen Gerichten des Zehngerichtenbnndes. DerWaser'schc Spruch 1644. Schluß.
Von Anfang Mai 1637 bis znm Jahre 1645.
>637. Mit Vorbehalt der Genehmigung Seitens der Gemeinden hatten sicheinige bündnerischen Räthe unterm 12. Mai mit dem Bischof von Curdahin vereinbart, daß er stets das Recht zur Bestellung eines Podest»im Veltlin haben sollte, den Landshanptmaun und Commissarius zuCläven ausgenommen. Der Ansang sollte mit Worins gemacht werdenund so der Reihe nach. Doch hätte er Bündner ohne Unterschied derReligion zu wählen. Hiemit waren die Gemeinden jedoch nicht einver-standen und wollten, als sie wieder in den Besiz der Unterthanenlandekamen, dem Bischof von Cur nicht mehr zuerkennen, als sie vor demJahre 1620 zu geben gewohnt waren, nämlich die tausend kaiserlichenPfunde, welche im Jahre 1530 stipulirt und 1584 bei der Er-neuerung dieses Einverständnisses bestätigt worden waren. Man bliebdann auch in Zukunft bei dieser Summe jährlich stehen.
An eben diesem Tage reichte die Obrigkeit der Tbalschaft Misoxdem bündnerischen Rathe eine Verwahrung dagegen ein, daß die Besten