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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Gesandtschaft der Bündner

1637. Unterm 9. Jnlr schriebe» auch die Eidgenossen der dreizehn Orteund zwar vom Tage zu Baden aus an die Häupter und Obersten,den Rath und das bündnerische Volk und suchten um die Schleifung derRkeinschanze nach, damit weder ihnen noch den Bündnern von dortaus Nachtheile drohen könnten. Dieses Schreiben wurde jedoch garnicht verlesen. Den Zürcher» antwortete man, es würde für sie jederZeit eine Zusammenkunft gehalten werden, wann sie es wünschten,doch möchten sie es in Zeiten anzeige».

Die Mehren der Gemeinden wurden gesammelt und classisicirt,wobei zweiundvierzig Stimmen eine Modification der Artikel ver-langten, neunzehn sie ganz verwarfen, und sechs darüber gar nichteintraten. Darauf beschloß die Mehrheit, alle Tractatsartikel wörtlichden Gemeinden mitzutheilen, damit Jedermann deren Inhalt kenne.

In der Bnndsversammlung war man getheilter Anficht. Vielemeinten, der Besiz des Veltlins sei sofort anzutreten, Andere, welchevon Spanien abhingen, es solle dieß erst nach Abschluß eines festenFriedens geschehen.

Als Gesandte nach Spanien wurden ernannt: Doctor JacobSchund von Grüneck, Rudolf Andreas v. Salis und HauptmannAndreas Sprecher, denen sich auch der Domcustos Bernhard Gaudenzanschloß, weil der Bischof von Cur mit in das Bündniß aufgenommenzu werden verlangte. Am 7. August reisten die Boten ab. Ihre Jn-struction ging dahin, Dank zu sagen, die Bünde auch für die Zukunftzu empfehlen und um die Bestätigung der Artikel, mit einiger Modi-fication in Sachen der Religion, zu bitte». Abgesehen von dem ge-meinschaftlichen, allen dreien ertheilten Auftrage, den Gegenstand derReligion im Veltlin und den beiden Grafschaften, mit Bezug auf denJnnsbrncker Vertrag, zufolge welchen, öffentlich Gewährung zu er-folgen hatte, im Uebrigen dem König von Spanien anheimzustellen,waren die beiden evangelischen Gesandten noch im besondern dahininstruirt, zu verlangen, daß man in dieser Beziehung an dem Standeder Dinge, wie er vor dem Jahre 1617 war, nichts ändere.

Den Boten gab man eine Frist von drei Monaten zur Hinreise,zcun Aufenthalt und zur Rückkehr. Nach Abfluß derselben würde manvon dem Veltlin Besiz ergreifen, und gab zum Voraus den, MarqneseLeganeF Kenntniß davon. Der Zehngerichtenbund beabsichtigte meinePerson » ach Spanien zu senden und suchte mich auf alle Weise, wie-wohl vergeblich, zur Annahme dieses Auftrags zu bewegen.