268 Lehenvechältnisse in der Grafschaft Cläven.
887 lischen Bündnern und Clävnern, deren Güter er als nach Lehensrechtanheimgefallen, Andern verliehen hatte, Gnade (so drückte er sich aus)angedeihen, indem er jene mit ihrer Einwilligung auf ihre nächste»Agnaten übertrug, jedoch stillschweigend damit einverstanden, dasi dieEvangelische» selbst sie genieße» dürften.
Die sogenannten Trivulz'schen Lehen aber, wie das Fischereirechtim See, und Riva di Mezzola selbst welche seit der Besizergreifungim Jahre 1512 stets den Bündnern gehört hatten und von ihnen denGemeinden der Grafschaft Cläven lehensweise gegeben worden waren,(es erhellt solches aus den Jnvestitnrurkunden seit mehr als hundertJahren), nahm der Bischof für sich selbst in Anspruch und belehntedamit seiner Seits die Grafschaft gegen einen jährlichen Lehenzinsvon zweihundert Gulden.
Das Nämliche hatte der Bischof schon am 16. Juni 1628 2 , wiewir es an seiner Stelle bemerkten, durch seinen Syndicus CesareAdda durchzusezen versucht, war dabei jedoch bei der gesammten Ein-wohnerschaft, welche dieses früher den Bündnern zustehende Recht inGemäßheit des Vertrags zu Monsonio für sich selbst ansprach, aufauf Widerstand gestoßen. Jezt aber, wo die Bündner wieder in denBesiz ihrer Rechte traten, genugsam eingeschüchtert, wußten sie nichtsschneller zu thun, als sich seiner, ohne Begrüßung derselben zu ent-äußern. Es ließ zwar, als das Gerücht dieses Vorganges verlautete,der bündnerische Rath durch den Oberst Jenatsch dem HauptmannUlrich Albertini, der die Besazung zu Cläven befehligte, über dieSache schreiben, doch traf ihn dieser Brief nicht zu Cläveu a».
Am 7. November ließ Oberst Jenatsch den Francesco PiperelliFertini daselbst gefangen auf das Schloß führen. Als Vorwand dienteunter Anderm, daß er über das zwischen Spanien und den Bündnernabgeschlossene Bündniß übelwollend sich geäußert hatte. Auch war erder Einflußreichste derjenigen, welche in die Investitur des Bischofsgewilligt und diese Angelegenheit betrieben hatten. Wenn dann auch,als die spanischen Agenten zu seiner Befreiung sich in's Mittel legten,die bündnerischen Amtleute ihn gegen Bürgschaft wieder auf freienFuß sezten, schien doch immerhin seine Verhaftung den Muthwillcnder Clavner und Veltliner in Etwas gedämpft zu haben.
8 ilt llipam chsani llerrolao. Ölig.» S. Theil I. S. 579 and 580.