Beitag zu Jlanz.
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Verträgen mit den verbündeten Fürsten widerstreitend, — nicht rathen 1639.und protestirten feierlich dagegen.
Auf den 19. Juli wurde abermals ein Beitag zu Jlanz angesezt.
Die Spanier hielten nämlich diesen Ort wegen der Nachbarschaft derkatholischen Gemeinden als vortheilhafter und sicherer für ihre Sache,als jeden andern. Hier zählte man vom obern Bunde sechszehnStimmen (doch wurde» dabei die drei des Misoperthales, welchevielerlei am spanischen Bündniß abgeändert wissen wollten, mit ein-gerechnet), vom Gottshausbnnde zwölf und vom Bunde der zehnGerichte neun, den Spaniern günstige. Guler erschien mit Vielen,welche auch ihre Knechte bewaffnet bei sich hatten (später wurde es beitausend Gulden Strafe untersagt, mit mehr als zwei Diener» und auchdiese unbewehrt, auf Bunds- und Beitägen zu erscheinen) und führtealle Punkre auf, welche verändert oder ganz ausgelassen worden seien.
Er blieb namentlich auch bei der zugesagte» Entschädigung stehe» undbemerkte zulezt, es sei nach den Fundamentalgesezen den Katholikenniemals erlaubt, Protestanten der Religion halber aus dem Veltli»und der Grafschaft Cläven auszuschließen, da vor mehr als hundertJahren mit Genehmigung beider Theile allgemeine Religionsfreiheitdecretirt worden sei. Wolle man dieses Fundamentalgesez aufheben,so könne auch hiewiederum den Katholiken die Uebung ihrer Eonfessionin den Bünden genommen werden, weil die Mehrzahl der Einwohnerevangelisch sei. Vor einem unpartheiischen, nach den Landesgesezenconstituirten Gerichte wolle er seine Behauptungen beweisen, erklärejedoch zugleich auch, er gedenke seine Beschwerden direct vor die Ge-meinden zu bringen, was ihm jedoch untersagt wurde.
Die Rathsboten wählten darauf sechs Männer aus ihrer Mitte,welche die Jnnsbrucker Artikel, sowie diejenigen, welche zu Alessandriaaufgestellt worden waren, vergleichen sollten nnd nachsehen, ob sichvielleicht ein Fehler bei der Ueberseznng in's Deutsche vorfände. IhrBericht lautete, es wäre dasjenige weggelassen worden, was den Ab-zug der Franzosen aus den Bünden betreffe, doch sei dieser Gegen-stand alt und erledigt, — ferner fehle der erste Theil des Artikels überdie Entschädigung (sie hatten denselben jezt ebenfalls auf die Gemein-den gebracht), im klebrigen stimmten sie mit dem Originale überein.
Die evangelischen Boten erhielten wenigstens znr scheinbaren Er-leichterung ihres Gewissens das Zugeständniß, daß sie den Artikelüber die Religion bei den Unterthanen, der in dem Vertrage von