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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Inhalte des Vertrags mit Spanien.

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Herzogthum Mailand. Man gestattete es ihnen unter der Bedingung, 1639.daß sie vor Besizantretung der Unterthanenlande, nicht außer bünd-nerisches Gebiet geführt würden. Man gestand den Spaniern auchdie Schleifung der Castelle in Sondrio und Cläven zu, wie wir schonerwähnten, wogegen sie ihrerseits die neuen Werke ebenfalls zu demo-liren versprachen.

Zur Besizergreifung des Veltlins wurden die nämlichen Gesandtenbestimmt, welche nach Mailand gingen. Um der Sache etwas mehrFeierlichkeit zu verleihen, wurde beschlossen, daß aus jedem derjenigenGerichte, welchen kein Gesandte getroffen, Jemand gewählt würde,welcher bei Rückkehr der Gesandten nach Cläven, ebenfalls sich dahinbegäbe und der Sache beiwohnte. Den Gemeinden wurde dieserBeschluß mitgetheilt.

Es erklärte auch Casnedo auf diesem Beitage schriftlich, der Königvon Spanien habe nichts dagegen, wenn die Bündner den Venetianern,behufs ihrer Vertheidigung, den Durchpaß bewilligten.

Der am gedachten " Tage des Monats August zu Davos abge-haltene Beitag wurde auch von Guler und seinen Anhänger» besucht.

Sie gaben eine mit fünfzehn Unterschriften versehene Protestation einund fügten unter Anderm hinzu, sie hielten eine ewige Freundschaft mitSpanien allerdings für ersprießlich und dem Vaterlande heilsam undhätten deßhalb auch dazu mitgewirkt, doch müsse dabei die Freiheit inkirchlichen nnd politischen Dingen gewahrt und die Verträge mit andernBundesgenossen vorbehalten bleiben, sowie endlich die bezüglich desVeltlins zugesagte Entschädigung erfolgen. Jezt aber liege geradedas Gegentheil vor, weßhalb sie gegen jede Gültigkeit, sowohl desVerhandelten als noch zu Verhandelnde» protestirten und ihre Be-hauptungen vor einem unpartheiische» Gerichte nachzuweisen und zuerhärten sich vorbehielten. Hierauf erhielten sie gar keine Antwort.

Die evangelische» Decane und Prediger nicht weniger machtendie Anzeige, es hätten einige der Machthaber sie aufgefordert, denBeweis dessen zu leisten, was sie in ihren Einlagen und Beschwerde-schriften vorgebracht, weßhalb sie nunmehr bereit wären, dieses voreinem unpartheiische» Gerichte zu thun. Sie beklagten sich dann, daßdie Katholiken, den Fundamentalgesezen zuwider, die evangelischenUnterthanen auszuschließen suchlen, — was sie auf die nämliche

" Am 2. August.