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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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311
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Protestationcn Frankreichs gegen den Trgctat mit Spanien. 311

Wiezel und Andreas Sprecher, welcher Lezterer in Spanien gewesen tüZS,war, gesandt. Ihre Jnstruction ging dahin, der alten Freundschaftzu erwähnen, welche einige Gerichte mit den Herzogen von Mailand,nämlich mit Blauea Maria, als Vormündern, Galleazzo MariaSforza's, und mit dessen Nachfolgern unterhalten hätten; ferner inkurzen Worte» der Zeit seit dem Jahre 1603 bis auf den heutigenTag zu gedenken und nachzuweisen, wie alle Schuld auf die Franzosensiel, wenn man mit den Nachbarn nicht im Frieden lebte. Noch soll-ten sie beifügen, daß der Bund mit den Eidgenossen, den acht Ge-richten und den Unterengadinern aber ihre Religionsfreiheit undsämmtlichen Rechtsame vorbehalte» worden seien, — schließlich aberdie Eidgenossen bitten, Niemanden den Durchpaß und Unterstüzunggegen die Bündner zu gewähren.

Am 26. September trugen dann die büudnerischen Boten aufdem Tage zu Baden in weitläufiger Rede diese Punkte vor, beklagtensich über einige bündnerische Gericht« und Privatpersonen, welche denFrieden haßten, kein Amt bekleidet hätten und auch zu keinem würdigerfunden werden wären.

Am Tage vorher, den 25. September, hatte der französischeGesandte Blasse Meliand von Solothurn aus durch den DollmetschJacques Vigier ein Schreiben den Eidgenossen eingereicht, des Inhalts,es hätte« einige Bündner mit den Ihrer allerchristlichstenMajestät,die mit sehr viele» Unkosten die Bünde von dem österreichischen undspanischen Joche befreite, verfeindeten Spaniern sich verschworen undhöchst schädliche Verträge, welche die Unterdrückung der Freiheit undton Ruin der Bünde nach sich zögen, abgeschlossen. Diese Traktatebenachthciligten unter Andern, auch das zwischen dem französische»

König Heinrich IV." und den Eidgenosse» und Bündnern abge-schlossene Bündniß, welches in seinem dritten Artikel die ausdrücklicheBestimmung enthalte (er führte dieselbe von Wort zu Wort an), daßes keiner Parthei erlaubt sei, Verträge zu schließen, welche dem Bünd-nisse zuwiderliefen. Dann mahnte der Gesandte die Eidgenossen, dasIhrige zu thun, um die Bündner zu dessen Beobachtung zurückzu-führen.

In Antwort hierauf kamen die bündnerischcn Boten in weitläufigerWeise auf ihre schriftlich verfaßte Jnstruction zurück und klagten von

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