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Davos und den übrigen
iu.i2 zur Nachweisnng der Rechte, welchen zufolge sie Haupt des Bundes zusein begehre.
In einem ebenso weitläufigen als gründlichen Schreiben riefen dieDavoser ihnen das Andenken an den Bund der zehn Gerichte, an den-jenigen aller drei Bünde, sowie an alle andern geschlossenen Verträgezurück und mahnten sie gegen Niemandes Recht und Freiheit etwas zubeschließen. Der Ort der Bundsversammlung sei »ach einem ausdrück-lichen Artikel der Blind»ißurknnde Davos und fie nicht willens irgendanderöwo zu erscheinen, wohl aber machten sie ihnen in friedlichemSinne den Vorschlag, zwei oder drei verständige und friedliebendeMänner aus ihrer Mitte nach Davos abzuordnen, welchen sie dann ineiner freundschaftiichen Zusammenkunft ihre Rechte und gute» Gründevorzulegen gedächten, auf welche gestüzt sie dieses Vorrecht stets übtenund auch ferner in Anspruch zu nehmen gedächten. Sollten aber sie,die übrigen Gerichte, hiezu sich nicht herbeilassen wollen, so ProtestireDavos in feierlicher und bester Form gegen alle Nachiheile und Kosten,sowie gegen die Rcchtsgültigkcit aller sowohl stattgehabten als nochstattzuhabenden Verhandlungen in dieser Sache und werde sich seinRecht bei den beiden andern Bünden suchen, vor welche es sie hiemitgeladen haben wolle.
In der nämlichen Form schrieb Davos später auch an alle Ge-meinden der zehn Gerichte.
Dessenungeachtet schritten diese am 4./14. November zur Wahldes Bundshauptes, Bundschreibers und Bnndweibels. Es hatte zwarJohann Victor Travers, Landvogt zu Castels, angeblich, um sie vonweiteren Schritten abzumahnen, sich ebenfalls nach Grüsch begeben,da die Wahlen aber unmittelbar darauf folgten, schlössen Viele, erund noch andere Römisch-Katholische hätten vielmehr sich Mühegegeben, noch mehr zu hezen, um die Evangelischen durch diese Un-einigkeit unter einander zu hindern, in Sachen der Religion zu-sammenzuhalten. Auch mußte es für Oesterreich vur vortheithaft seindie Vorrechte der Davoser, (denn die andern Gerichte haben keine Be-fugnisse bei der Wahl der Obrigkeiten) möglichst beschnitten zu sehen.
Znm Haupt des Zehngerichtenbundes war Durie Enderlin, zumBundsschreiber Johann Janett und zum Bundsweibel Christian Ruedigewählt worden. Hierauf leisteten fie den Schwur und verlangtenkurz hernach in einem frechen Briefe von den Davosern die Aushän-digung des Bundssigels, — wiewohl vergebens. Gleichzeitig hatten