374
Eröffnung des Urtheils und
I6N beizulasftn gedächten, daß je das vierte Bnndeshaupt auf Davor fallensollte, und dasselbe somit in sieben Jahre» zwei ernennen dürste.
Ebenfalls um des Friedens willen wollten hinwiederum die Eon-fidenten der Davoser am 9. resp. 19. Januar sich dazu verstehe», daßdie Boten der Gerichte aus einem Dreiervorschlag der Davoser dasHaupt, den Bundsschreiber und den Bundsweibel zu wählen das Rechthaben sollten, doch unter der ausdrücklichen Bedingung, daß es in derLandschaft wohnende Davoser wären und daß ferner, wie es bisherstets üblich gewesen, von Seite des Bundes die gewöhnlichen Aus-gabe» getragen würden. Dieser Vorschlag wurde aber von Maserweder dem Protokoll noch der Sentenz einverleibt.
Es schien derselbe einen Augenblick lang Bedenken zu tragen,zumal als ibm glaubwürdige, in Amt und Würden stehende Männeraus den beiden andern Bünden, welche an den Verhandlungen zuJlanz und an andern Orten Theil genommen hatte», die Versicherunggaben, daß die Gerichte früher jeden dritten, ja selbst jedes andereBundshanpt den Davoser» hätten zugestehen wollen und war, um sichRaths zu erholen, willens, abermals a» Salomon Hirzel, Bürger-meister von Zürich, zu schreiben, — ja er ging anch so weit, zu be-haupten, daß die ganze Sache ihm schlaflose Nächte verursache, und ereine, für sich allein allzugroße Last genommen hätte. Inzwischenbrachten ihn Bitten, uni nicht zu sagen, Geschenke dahin, demOberste» Ulysses v. Salis und den Andern, die ihn drängten, zu will-fahren. Einige argwöhnte» auch, daß der französische Gesandte zuSolothurn sowohl bei einigen Eidgenossen, als bei Maser, den er gutkannte, zu Gunsten der Gerichte sich bemüht hatte und zwar deßhalb,weil Leztere sowohl ihm als andern die Zusage gemacht haben sollie»,zur französischen Parthei überzutreten. Doch geschah das Gegentheildavon, indem gerade von diesem Zeitpunkte an, die Oesterreicher sicheinflußreicher als je im Zehngerichtenbunde zeigten.
Am 11. resp. 21. Januar endlisch schritt Maser auf dem Rath-hause zu Cur, im Beisein der vier Eonfidenten und der Deputirien
Ich möchte weder seinem noch dem Nute jedes Ander» zu nahetrete», aber, wie später die Gerichte es selbst zugaben, wäre» es achtzigspanische Dublone», zu sechs Gulden jede, welche ihre Deputirten »achAusfüllung der Sentenz als Honorar ihm auboleu und auch wirklichbezahlte». Dreibünden Gulden betrug seine Rechnung im WlNHSliaitse/von welchen jede Parthei die Hälfte trug.