Wasec'scher Spruch.
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1. Dieweil ein Landschaft zu Davos in gmeiner eilf Grichten 18-14.Bundsbrief von An. 1436 und in andern Punkten und authentischenVerkommnussen, als daß vorderst Hochgericht eingeschrieben ist, auch
z» Schiersch, dem Landammann und Gericht z» Seewis. alle die Pret-tigäuer sanil dem Capitel Gericht, das Gericht zu Malans. samt demGericht z» Mayenfeld, und was darzu gekört, dem Landammami undGerickt zu Belfort und zu Cburwalde», dem Landammann und Gerichtzu St. Peter und a» der Langwieß in Schallfigg, als Antworterenvorn anderen Theil; oo» wegen und betreffend, die künftige Bestellungder Gm. Bundsämteren, deß Gemeinen Siegels, des LandschreiberAmtes und gemeine» Archivs oder Schriften, der Laudweibelschast mehrdes Panner und Panneramtcs, und aller andern Präminenz Präsiden;und Residenz, als des Vorgangs und Vorsitzes der Umfrag und Tag-haltungen, welche Ding alle ein Landschaft Davos, als die mit derAufrichtung des Bunds Ao: 1436. an sie gekommen, und seither» ruhig-lick waren hergebracht und würklich besessen worden, und noch fürbasbin und zu ewigen Zeiten zu behalten und zu continuire» angesprochen,wie dann dergleicken Poffes, und mehr als einfache Präscription inallen Rechten gültig wäre; Die übrigen Gerickte aber dafür gehalten,daß Kraft ibres eigenen freien Standes, solches alles zu immerwäh-renden Zeiten, so lang der Stand wäre und bleibe, an dem Ge-meinen Gewalt, Willen und Gutbedünken des gesamten Bunds, undnicht an einem Orth oder Gericht für aus, sondern einem Gericht wiedem ander» stehe, und zustehe, welcher Bund mehren, mindern undändern möge, nachdeme es der gemeine Wohlstand erfordern thue, Massener sich solcher Gewalt jederzeit gebrauche» hätte können und mögen,laut des angezogenen Bundsbriefs, und der gemeinen Rechten, der Land-schaft Davos Poffes wäre auch nicht ohne Interruption und Wider-spreche», sondern allein aus unnöthigem Respect und Conivenz hcrge-flössen, so ihme der Bund an seinen Frey- und Hochheite», nicht prä-judicieren mögen, aus welcher dieser Spänigkeit, dennoch weiters gefolgtist, daß die sechs Hockgerickte, mehr gemeldte Landschaft Davos, vonsolcher ibrer Wiedersezlickkeit wegen, von dem gemeinen Bund ausge-scklossen; jtem, des ganzen Bunds, und biemit auch besagter LandschaftAntheil von dem in Ao: 1643. gefallenen Cammergeld . eingenommenund behalte», darzu nicht allein in die Bezahlung, der, von ermeldeterLandsckaft, noch erfordernden Unkosten, Eintrag gethan, sonder» auchdie Erstattung von andern Kostunge», und Beschädigungen begehrt,dieser Dingen dann ein Landschaft Davos sich ebenmäßig besckwärt,zwar so viel gedachte alte Unkosten betrift, sich vernehmen lassen, imFall man ungebührlicher aufgetriebener Kostungen halber etwas darzu-thun scye, das nicht sehr wohl leiden mögen, und dann so haben beydeTheil, den von dieser Handlung wegen anferloffeuer Unkosten, einer anden andern auch prätendirt und angesprochen.
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