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Waser'scher Spruch.
1641 .
3. Ferners sollen auch gmeiner dreien Bündten Buudstäge, wannes zu falle» kommt, auf Davos gehalten werden; wie nicht wenigerim übrigen was Glicht und Recht betrift, es ebenmäßig bei dem In»-halt des Bundsbriefes zu verbleiben haben, jedoch gemeine Audienzenhaben, und dergleichen Sachen, an bisher gewohnten Orten, und ge-wohnter Maßen, weiter auch nicht mögen gehalten werden.
4. Um daß aber demnach, die obermeldten gemeinen Bundämter,vor Aufrichtung des Bunds, nicht können gewesen seyn, durch denBuchstaben des Bunds aber der Landschaft Davos ausdrücklich nichtgegeben worden, auch in Erwegung der producirten, und andern an-gezogenen Schriften, und derselbe Stili daraus vilmehr abzunehmen,daß erst lang nach dem Bund aufkommen, wie dann auch der gmeineSiegel als Bunds, erst in die 82. Jahre, nach desselben Aufrichtunggemacht worden, und weder Urthlen noch andere Ceßion vorhanden,daß dasselbig, und solchem nach die dritte Stimm eben in eines Land-ammanns auf Davos Verwahrung Gehalt und Gewalt einzig undallein sein und verbleibe» müssen; Wie aber zwischen den ander» bei-den Bündten, um ihre Siegel »ud Besiegelung und andere Prämi-ncnzen schon vorlangest richtliche Erkanntnus ergangen sind, auchsonsten in den Eremplcn ein Ungleichheit sich befinden thut, sitz widerdie Posses auf der Grichtssciteu, sowohl auch der »erneuerten Zeitenhalber, eingeführt worden, zu geschweige», und da auf dem Davosischen
Hinläßigkeit, oder um Fridens, oder ander» Ursachen willen, eriolgtesZusehen nickt grad ein rechtmäßigen und unverbinderlichcn Possesmachet, wie dann der erste und die gesolgte» ander» BnndSbriefe, Meh-rung, Minderung, Aenderung, Verbesserung, bessere Erlänterung vor-behalten und geben. Und ob man es gleichwol allein auf Communen,Consensum, und die Einhelligkeit wollte verstehen, und jedes Rechte»ohne Schaden so ist zu beobachte», daß die Landschaft Davos dieseBundsämter von dem Bund nicht gehabt, und ihr» dieselben in demBund, wie aber die Malüadt, ausdruckentlich nicht gegeben, und ebenso wenig erwiese», daß der Landammann aus Davos durch solche»Commune», Consensui» zum Ha übt dergestalt »iemalen erklärt, undselbiger Landschaft drei Boten und so viel Stimmen gegeben worden.Aus solche» und andern Ursachen mehr, welche noch einzuwenden wären,so hab ich bei mir selbst befunden, daß ich dem von den Herrn Süßer»der Grichten gefällten Aussprnch, jedoch mit etwas demselben gethanenModeration beisallen solle, und thue Leshalbcn i» Kraft mir übergclenerObmann und SchidsrichtcranNs spreche» und erkenne», wie hernachfolgt. S. D. 377 n. fflg.