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Der Verfasser
<644. halten, und werde ebenso wenig den Engadinern Ungebührlichkeite»,gegen wen es auch sei, hingehen lassen. Im Weiter» berief sichSchorsch auf das von Leonhard Wildiner, Landschreiber des Zehn-gerichtenbundes, dessen man sich damals bediente, verfaßte Protokoll.
Es wurden nun sämmtliche Acten genau geprüft und mit derAussage Schorsch's durchaus übereinstimmend erfunden.
Die Erzherzoglichen wollten aus den Worten: „Bis an der WeltEnde" ein ewiges Aufenthaltsrecht ableiten und dieselbe Bestimmungauch auf alle einzelnen Artikel und Klauseln beziehen.
Man erwiederte jedoch der Erzherzogin unumwunden, daß inebendemselben Feldkircher Vertrag auch die Unterengadiner Statutenbestätigt würden, welche im Jahre 1520 zwischen Oesterreich unddem Bischof von Cur bezüglich der Rechte der Unterengadiner (siewaren Hiebei ebenfalls anwesend) auf achtzig Jahre abgeschlossen und1601 auf eben so lange wieder erneuert worden seien. Das Wort„ewig" habe einer vernünftigen Auslegung gemäß nur auf die Erbeini-gung von, Jahre 1518 Bezug, die jür alle und jegliche Zeit geschlossenworden sei. Niemals hätten die Bündner, wenn man die einzel-ne» Artikel des Feldkircher Vertrags mit einander vergleiche und inUebereinstimmung zn bringen suche, dort ihre Rechte und Fundamental-gcseze umzuändern im Sinne gehabt und würden es, mit GottesHülfe, auch niemals thun. Die Erzherzogin habe vielleicht andereZeiten in Sinn und Gedanken, wenn sie sich dergleichen einbilde.Die Engadiner würden, wenn auch nicht auf dem Wege der Gewalt,so doch aui demjeuigen der Einstellung der erzherzoglichen Rechte, be-züglich der Wahl des Statutrichters auf unbedingte Gerichtsbarkeitüber die Tarasper bestehen und der bündnerische Rath für den Fall,wo wiederholte Ansuchen und Verwendungen bei der Erzherzogin nichtverfangen sollten, an Ihre kaiserliche Majestät oder deren bald zurRegierung gelangenden Nachfolger sich wenden.
Ende des Jahres 1644 stellten sich bei mir in Folge wiederkeh-renden Nothlaufs (Rose) die Schmerzen im rechten Schenkel wiederein und ich wurde wieder ganz matt und schwach. Als ich am 30.Januar 1645 vom Leichenbegängnisse des Herrn Antistes Georg Sa-luz in die Stadt zurückkehrte, mußte ich, an Athmungsbeschwerden imhöchsten Grade leidend, mich zu Bette legen, wo ich sieben Monatelang in Ergebung und Gebet die Schmerzen einiger an dem andernSchenkel aufgebrochenen Geschwüre ertrug. Endlich vermochte ich durch