Tractat mit dem Herzog v. Rohan. 421
vnscr uffrichtig vorhabe» zu einem glücklichen vßtrag leithen, auch Euchvnser G. L. Alte Eydt- vnd Pnndtsgcnossen in langwierigen erwünsch-ten ruwestand, vnd vns sambtlich in seiner gnaden schirm erhaltenwolle. Geben den 8/18. Merzen Anno 1637.
Die Heupter vnd Nathsgesandtegemeiner 3 Pündten zu Churauff allgemeinen Behtagversambt.
IV.
Tractat mit dem Herzog v. Rohan
bei dessen Uebergabe der Rhernvcste. ^
Datum 16/26. März 1637.
Auff die erklärung so die Herren Püntner Vnß gethon, daß inder neuen auffgerichteten sreündtschafft, mitt ihren Benachbarte», Vor-behaltten sige die altte gemachte Pündtnus mitt Ihr Aller Chrstl. Mst.die sy vuverbrüchlich halten wollend, mit Beding daß an fehltenIhr Mst. solche gegen Vnß auch gehaltten werde — Erkennende diegrosse vnkosten die Ihr. Mst. in diesen Landen angewent weichestsy yeder Zeit ingedenk sein werdendt.
Auf welche deklarativ», WJlli Hertzog von Rohan rc. weilenWir versicheret sind der gutten, vnd auffrichtigen affection des Königs,ihres altten Eyd- vnd Pundtsverwantcn. Zuo wolstandt ihres Landts,so versprechend wir die waaffen Ihr K: Mst. auß den Pündtnerischenvnd Ihrer Vnderthanen Landen Veltlein sambt beyde» GrasschafftenCleuen vnd Wurmbs, abzefüeren, welche bey vnd mit dem fuoßvolkhanfachen soll, den 20. Tag Aprilis neüwen Calenderst, also daß alleWaaffen aus Ihrem Landt sigcndt, bist den nächstkünstigen 5. Maygesagten Calenders Ao. 1637 — vnd soll kein ander Kommando, sodieser meiner Versprechung zuowyder, mich hiervon abkaltten
Die Rheynveste soll auff nächstkünfftigen Freytag, dem HerrenOblisten Schmid, in deposito, übergeben werden, welcher sich, sambtseinem vnderhabenden Regiment: verpflicht, vnd verspricht, solche denHerrn Püntnern zuo überantwortten, auff das Zyl wie oben vermelt,alß den 5. nächstkünfftigen May, Gott geb waß für Ordinanz gedachter
> Nach einer Abschrift lm Landesarchiv.