Waser's Ehrenrettung.
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dieser Lage erfordert, dünkt es mich, das, was ohne Ungerechtigkeit zueinem steten Frieden diene» konnte, dem strengsten Rechten, durchwelches das Mißvergnügen stets erneuert worden wäre, vorzuziehen,ohne Rücksicht auf diejenige, dre aristokratische Vortheile in einemLande suchten, dessen Fuudamental-Gesetze die allgemeine Gleichheitder Bürger wäre.
Doch nicht nach diese» Betrachtungen der Klugheit allein han-delte» die Stände durch Masern, der ihres Zutrauens würdig war,es nie mißbraucht, und darum bis an sein Ende genossen hat. Angst-haft wurde das Recht untersucht, und Maser thäte seinen Ausspruchnach der Ueberzeugung seinem eigenen und anderer beratheten Lichtund Gewissen. Mit Vergnügen sehe ich vor mir ligen seine weitläu-fige Untersuchung und Bedenken über die Davosische Streitigkeit, woer das pro und contra sorgfältigst auf die Wage leget, »ach dem all-gemeinen Recht beurtheilet, und endlich schließt. „Daß der gegen-wärtige Spann der Vll. Hochgerichten der Qualität und Beschaffen-heit sepe, daß der Richter einen Mittelweg zum Ausspruch suchen,„und mit füge» auf eiutwedere Parthey sich vollkommenlich nicht lassen„könne oder solle." Es ist zu weitläufig um beigefügt zu werden,aber sein von Herr Obrist Peblis eingeholtes llonsilium (Beylag lät.L.) erlaubt es. Aus demselbige» und andern erprobet sich, wie sehrMaser um die beste Auskunft bekümmert gewesen, wie andre gedachthabe», und wie billich gegen die Sprecherische Parthey er gehandelthabe.
Um aber den Zustand des Landes und der Leuten einzusehen, mitdenen Maser sich verwenden müsse, lese man nachfolgenden Brief desbündtncrischen Niuisterii, von der Hand Hern Pfarrherr Schwarzen(dem zwar Sprecher eben auch nicht gut war >,. 595. 613.) an denHerrn ^„tistes Ulrich von Zürich vom 5. Dec. 1643. quoll Itlulto-ties llixi et scripsi, iterum üleo sdv. (Beylag Int. 6.)
Man hat zwar Herrn Sprecher als einen in dieser Sache untüch-tigen Zeugen und Geschichtschreiber vorgestellet, dennoch würkte seinehmal durch seinen Patriotismus, und bis ißt, durch seine Schriftengenossenes Ansehen so viel, daß man die Beschaffenheit seiner Anklagenuntersuchen wollen, damit nicht der Wahn entstehe, man habe That-sachen bloß wegräsonieren wollen, da doch der herrschende Charakterdes Menschen sich kaum durch Beweise abhalten lasse, das Schlimmste