Buch 
Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
Entstehung
Seite
448
JPEG-Download
 

448

Maser's Ehrenrettung.

„sollte. Mit was für Treu und Aufrichtigkeit er daselbst unsere Rechte„vorgeleget habe, weiß der Allwissende, dem er und jedermann, von„dieser und anderen Sachen am jüngsten Tag werden Rechenschaft ge-„bcn müssen. Maser verreiste also mit Ende dieses Jahrs".

Die erste Anklag, daß er die Annahm Davosischer Informationenabgeschlagen, hingegen die Hochgerichtliche angenommen habe, ist ausfolgendem gesogen. Nach abgehaltenen 13. Sessionen und Verhörenerklärte Maser nunmehr, der Sache einen Anstand zu geben, und sienach seiner in dem Compromiß Instrument enthaltenen Vorbehalt »<li-elvrenilum nach Hanse nehmen zu woben.

Die Davoser waren Sprechers eigenen Sag nach Kläger p. 653.mithin kann ja rechtsförmigermaßen den VI. Gerichten zu, die letzteIlopliv zu machen, und diese übergaben sie ihm als Maser laut Pro-toeolls „reisfertig war", woher dann der Jammer? ist er partheyisch ge-wesen ; so geschahe es für die Davoser, dann auch ihnen nahm er eben-falls reisfertig eine Delluotion über das „ungeschriebene Recht,, ab,worinn dargetha» werden sollte, ein altes Harkommen, (obschvn siees nicht nach den Regeln des Rechts bescheiuen könnte») sehe so gutals geschrieben Recht. Beyde diese lliooon sind dem Protokoll der13te» Session angehängt, und welch öffentlicherer und besserer Ge-brauch könnte für einmal von diesen späten Geburten gemacht werde» !

Nach seiner Zurückkunft von Zürich wurden sie der erste» gemei-nen Session laut Protoeoll vorgelegt, ja in der 15. den 4. Jennerwurde die VI. grichtische Schrift, den Davosischen Agenten (worunterHerr Sprecher war) vorgelesen, welche antworteten: „Sie könnind„nit vermerken, daß die von den Gerichten, einzigen ihrer Gründen„wiedcrlegt, sonder vielmehr dieselben mit ihre» eignen Schriften be-„stätet, lassen es also bey ihren gethanen Einlagen, und vielfältigen„mündlichen vellnctioneii verblieben, in allem durchaus." Worinnsind dann Sprecher, und seiner Davoser versäumt oder verkürztworden.

Damit man aber auch wegen der 2ten bitteren Anklag wisse, wieMaser zu Bcugg zu Werk gegangen seye, so haben wir zu Beschämungder Sprecherischen Worte» den Abscheid dieser Versammlung selbstbeylegen wollen (Beylage Int. L). Man wird daraus sehen, wie ge-treu, wie scrnpulos sorgfältig Maser zu Werk gegangen, wer diejeni-gen gewesen, mit welchen er seinen Sprechern so verhaßten Urthel-sprnch berathen, und dabey nicht auf die mündliche Isolation ankommen