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muS, Lehrmeister, Fragstücklein), und Einprägung vonSprüchen und Psaltern, — das war der Umfang allesWissens, das in den Schulen gelehrt wurde. Don Er-klären und Erläutern des Auswendiggelernten war imAllgemeinen nicht die Rede, selbst nicht einmal der Ge-bete. Die Schulen waren gar keine pädagogischen, son-dern kirchliche Anstalten, vollgestopft mit unverstandenerund erklärter kirchlicher Dogmatik. An Grundsätzeder Menschenbildung, an Kenntnisse für das bürgerlicheLeben und die Welt wurde nicht gedacht. Da die Schu-len nur kleine kirchliche Institute waren, so mußte derSchullehrer die Kinder auch auf die Kirche vorbereiten,d. h. „mit Vorlesung des heil. biblischen Textes undderen Capiteln, die in den Abendgebeten werden verlesenwerden ttz. 23);" er mußte „ste in die Kirche und darausführen, und aus der Predigt behören (§. 24)," „auchvor der Kinderlehr den CatechiSmum und das Gesangmit ihnen üben (§. 24)." Daher gingen die Satzungenauch darauf, daß der kirchliche Dorsinger- und Sigristen-dienft möglichst mit dem „Schuldienst" vereinigt werdensolle (§. 26). Daher endlich die ganze Stellung derSchullehrer; sie waren Kirchendiener, nicht Stzgatsdiener.Der Pfarrer nebst den Ehegaumern (Stillständern) warihr nächster, der Decan der mittelbare Vorgesetzte; dieOberbehörde „die Schulherrcn der Stadt Zürich."
Die angeführten Satzungen bezeichnen den Dildungs-punkt, den noch die meisten Landschulen bis zum Zähre1830 einnahmen. Daß das im Jahr 1803 erlassene neueSchulgesetz eher ein Rückschritt, als ein Fortschritt, war,haben wir schon früher bemerkt. An eine FortsetzungdeS geregelten Unterrichtes, außer den wöchentlichen halb-tägigen Repetirschulen, ward aber aus guten Gründennie gedacht, und das Halten von Privat- oder HanSleh-