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Erster Band.
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che das Vergnügen, die persönliche Wohlfahrt, eigeneGlückseligkeit zum Gegenstände hatten, eigennüt-zige Handlungen; uneigennützig, rechtschaffen,tugendhaft, edel hingegen diejenigen Handlungen ge-nannt, welche, ohne Rücksicht auf das persönliche In-teresse , und nach Erfordernis, mit gänzlicher Aufopfe-rung desselben, allein der Würde der menschlichen Na-tur zu Liebe, auf das bloße Geheiß des Göttlichenin uns, geschahen. Und so entschieden und allgemeinanerkannt ist das Vorrecht des uneigennützigen Triebesund die Autorität seines Gesetzes vor dem eigennützigen,daß kein Mensch es dem andern, noch sich selbst im ei-genen Gewissen zu gut hält, wenn er den letzten aufKosten des ersten befriedigt hat. Wir behaupten ein-müthig: wo Pflicht und eigene Wohlfahrt in Streitkommen, müsse diese jener aufgeopfert werden. Unddies haben uns nicht etwa unsere Schul - und Bürge -Meister, aus Weisheit, nur so weiß gemacht; sondernes geht diese Verordnung unmittelbar aus unseremHerzen und Gewissen hervor, und hat eine urkundlicheWürde, von welcher die Schul-und Bürge - Meisterdie ihrige, und das ganze Ansehen ihrer Weisheit erstentlehnen müssen.