Band 
Sechster und letzter Band.
Seite
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Das eigentliche Recht des Stärker» besteht nurdarin, daß er sich des Willens des minder Starkenzu bemächtigen weiß. Es ist damit gerade so wiemit den herrschenden Gedanken und Empfindungenin unserer Seele.

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Freilich ist der Stärkste immer König; aber nicht,der Stärkste aller Willen sich zu unterwerfen, sodaß sie seinen, dem ihrigen widersprechenden, Willenthun, sondern, der Stärkste ihren Willen auszu-führen, nach ihrem Willen zu handeln.

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Die Menschen werden ewig nach Leidenschaften

handeln; diejenige Verfassung ist also die beste,

welche die ediern Leidenschaften einflößt, und die un-edler» tödtet.

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Ohne eine übergesetzliche Gewalt der Gesetzge-bung kann kein Staat bestehen. So wenig ein mensch-licher Körper durch bloßen Mechanismus alle seineHandlungen verrichten und sich im Leben erhaltenkann, so wenig vermag es auch ein Staatskörpcr.Er muß ein selbstthätiges Princip des Mechanismus,