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wieder finden: Keine Rechte ohne Pflichten,und keine Pflichten ohne Rechte.
Leider aber wird diese offenbare Wahrheit von somanchen Politikern alle Augenblicke sowohl im Denkenals im Anordnen und Handeln auf die unbegreiflichsteWeise vergessen. Sie vergessen — können ver-gessen, daß man das heilige Recht des Eigenthumsan keinem Ende angreifen kann, ohne es in seinemganzen Umfange zu verletzen; vergessen — können ver-gessen, daß sich auf die Unverlctzlichkeit des Eigenthumsalle gesellige Verbindung, alle Rechte und alle Pflichtengründen; und dürfen den Frevel wagen, dem einen zurauben und dem andern zu geben, damit, wie sie sagen,das Ganze gewinne.
Der Unsinn eines solchen Systems ist schon mehr-mals auf die bündigste Weise dargethan worden. Ichwiederhole nicht gern, und es fehlte zu einer solchenWiederholung auch der Raum. Nur an einem einzigenBeispiele will ich die Nichtigkeit der Vortheile zeigen,die man durch gewaltthätige Eingriffe in die Rechtedes Eigenthums zu erhäschen glaubt; und will mitFleiß dasjenige Beispiel wählen, welches den Sophi-sten, die ich bestreite, am vortheilhaftesten ist, und diemehrsten Beschönigungen zuläßt: den Getraide-Hand el nämlich.
Wo man einer freien Vertauschung der Früchte desFleißes durch Gesetze Hindernisse in den Weg zu legensucht, da hat man jederzeit die Absicht, einem solchenArtikel eine erzwunge Wohlfeile zu verschaffen.