Band 
Sechster und letzter Band.
Seite
367
JPEG-Download
 

geS Axioma zusammen fassen: kein Recht ohnePflicht, und keine Pflicht ohne Recht.

Bevor sich besondere Gesellschaften gebildet hatten,schrankte sich das Recht eines jeden Menschen daraufein, von allen andern Menschen unabhängig zu seyn;seine Pflicht hingegen darauf, niemanden abhängig vonihm zu machen. Ganz anders verhält sich dieSache in besondern Gesellschaften: in diesen bildet sicheine Kette gegenseitiger Abhängigkeiten, welche zu ge-genseitigen Rechten und Vortheilen werden. JederMensch hat da die Pflicht auf sich, das Eigenthum derübrigen zu versichern: und diese Pflicht ertheilt ihm einRecht, welches die andern verbindet, die Versicherungdes seinigen zu übernehmen. So vermehrt sich aufeine natürliche Weise ihre Gewalt und ihr Vermögen;und indem sie neue Pflichten übernehmen, so erwerbensie neue Rechte, welche nothwendig ihren Zustand injeder Rücksicht verbessern müssen.

Dieses Gleichgewicht gegenseitiger ebenmäßigerPflichten und Rechte, welches unter allen Gliederneiner Gesellschaft statt finden muß, muß auch in Ab-sicht der Obrigkeit und der Unterthanen statt finden.Wenn die Obrigkeit das Recht hat, von den übrigenMenschen Gehorsam zu fodern, so hat sie dagegen auchdie Pflicht, die übrigen Menschen bei ihrem Eigenthumzu schützen: darum weil sie uns Schutz und Sicherheitschuldig ist, sind wir ihr Gehorsam und Abgaben schul-dig. Ueberall werden wir die Wahrheit unsers Axioms