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ßern Handel bestreiken kann. Wie dieser gemeiniglichseine Arbeit um ein ansehnliches wohlfeiler liefern kann,so kann auch jener seine Waaren insgemein etwas wohl-feiler verkaufen, als wenn sein Capital und seine Auf-merksamkeit sich mit einer größeren Mannichfaltigkeitvon Gegenständen beschäftigen müssen. Die meistenManufakturisten könnten ohne Verlust ihre eigenen Waa-ren nicht so wohlfeil einzeln verkaufen, als ein wachsamerund emsiger Krämer, dessen ganzes Geschäft darin be-steht, sie in Quantitäten einzukaufen und einzeln wie-der zu verkaufen. Die meisten Pachter könnten nochweniger ihr eigenes Getraide selber im Kleinen verhan-deln, oder die Einwohner einer vielleicht drei, vier bisfünf Stunden weit von den meisten unter ihnen entle-genen Stadt eben so wohlfeil damit versorgen, als einwachsamer und emsiger Kornhändler, dessen ganzesGewerbe im Ankaufe ganzer Quantitäten, ihrem Sam-meln in einem großen Magazine, und ihrem Wieder-verkaufe im Kleinen besteht.
Das Gesetz, welches den Manufakturisten dasKra-mergewerbe verbot, bestrebte sich diese Vertheilung inder Anwendung der Capitalien schneller zu betreiben,als sie sonst würde vor sich gegangen seyn. Das Gesetz,welches dem Pachter auch das Gewerbe eines Korn-händlers aufbürdete, bestrebte sich zu verhindern, daßdie Vertheilung der Capitalien nicht so geschwind vorsich gehen möchte. Beide Gesetze waren offenbare Ver-letzungen der natürlichen Freiheit; und beide warenauch eben so unweise, als ungerecht- Der Gesellschaft,