Band 
Sechster und letzter Band.
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dem Staate liegt daran, daß dergleichen Dinge niemalsweder erzwungen noch erschwert werden. Derjenige,welcher entweder seine Arbeit oder sein Capital aufmehrere Geschäfte, als wozu ihn seine Umstände undLage nöthigen, anwendet, kann seinem Nächsten nie-mals durch einen wohlfeilem Verkauf einigen Abbruchthun: sich selber kann er schaden; und gemeiniglich scha-det er auch nur sich selber. ,,Der Hans von allenGewerben wird nie reich werden," sagt dasSprüchwort. Das Gesetz sollte aber einem jedwedenallezeit die Besorgung seines eigenen Interesse anver-trauen und überlassen, weil ein jeder in seiner örtlichenLage insgemein besser davon urtheilen kann, als irgendein Gesetzgeber. Doch war das Gesetz, welches denPachter zm Uebernehmung des Kornhandels nöthigte,unter den beiden bei weitem das schädlichste.

Es verhinderte nicht nur jene Vertheilung in derAnwendung der Capitalien, die jeder Gesellschaft nütz-lich ist, sondern auch die Verbesserung der Landwirth-schaft und des Feldbaues. Da es den Pachter zwang,anstatt Eines, zwei Gewerbe zu treiben, so nöthigtees ihn auch, sein Capital in zwei Theile zu vertheilen,wovon nur der eine auf den Feldbau gewendet werdenkonnte. Hätte er hingegen seine ganze Ernte, so balder sie ausgedroschen hatte, an einen Kornhändler ver-kaufen dürfen, so hätte er sein ganzes Capital wiederunverzüglich auf die Landwirthschaft anwenden, zueinem desto besseren Feldbau mehr Vieh kaufen, undmehr Knechte miethen können. Da er aber sein Ge-

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