Band 
Sechster und letzter Band.
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Ländereien erniedrigen, mit welchem, oder, (welchesauf einerlei hinausläuft) mit dessen Preise sie jenefremde Güter und Manufakturwaaren kauft. Zweitens,indem sie ihren eigenen Kaufleuten, Manufakturisten undHandwerkern eine Art Monopoli auf dem einheimischenMarktegiebt, steigert sie die Proportion der Handel - undManufaktur-Gewinnste in Proportion des landwirth-schaftlichen Gewinnstes; und sie entziehet folglich ent-weder dem Feldbau einen Theil des schon vorher daraufverwendeten Capitals, oder sie halt einen Theil desjeni-gen, was sonst demselben würde zugewendet wordenseyn, davon ab. Diese Staatswirthschaft drückt dem-nach den Feldbau auf zweierlei Art: Erstlich: durchdie Erniedrigung des reellen Werths seines Produkts,und folglich auch durch die Erniedrigung der Proportionseiner Gewinnste; und Zweitens: durch die Erhöhungder Proportion des Gewinnstes in allen andern Gewer-ben. Der Feldbau wird dadurch weniger Vortheilhaft;und Handlung und Manufakturen werden einträglicher,als sie sonst seyn würden: und jedermann wird durchseinen eigenen Vortheil angereiht, sowohl sein Vermögenals seinen Fleiß dem Feldbau zu entziehen, und beidesandern Gewerben zuzuwenden.

Sollte auch eine mit vielen Ländereien versehene Na-tion durch diese unterdrückende Staatswirthschaft etwasfrüher, als durch die Handelsfreiheit geschehen könnte,einheimische Handwerksleute, Manufakturisten undKaufleute erhalten können; (woran man jedoch mit