Band 
Sechster und letzter Band.
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den Begriff des Rechts zu vernichten gedenkt, kann ihnirgendwo hinbringen wollen, wo nur von wirkendenUrsachen, von bloß physischen Gesetzen (esmögen diese materielle oder immaterielle Naturen, Kör-per oder Geister angehen) die Rede ist.

Der Begriff des Rechts ist allein d a vorhanden, wovon Dingen der Wahl, wo von Endursachenund von moralischen Gesetzen die Rede ist; wo sichdas Wahrgenommene als eine bloße Folge der Selbst-bestimmung nach vernünftigen Gründen offenbart.Nicht was überhaupt nothwendig, sondern nur, wasmoralisch nothwendig ist, das ist recht; eben sowie nicht das überhaupt Unmögliche, sondernnur das moralisch Unmögliche, unrecht ge-nannt werden kann. Moralisch aber nennen wir allesdasjenige, dessen nächste Ursache die Freiheit desMenschen ist, oder, was unmittelbar aus dem Ver-mögen desselben entspringt, sich nach eigenen deut-lichen Vorstellungen von dem, was ihm gut oder bösesey, zu bestimmen. Moralisch nothwendig nennenwir, was augenscheinlich unser Bestes ist; so wie wirdasjenige moralisch unmöglich nennen, was die Ver-nunft nie gut heißen kann. Aus der möglichen Erkennt-niß der moralischen Nothwendigkeit entsteht die Pflicht;und wer seine Pflicht thut, der handelt recht. DieUrsache einer Pflicht, die jemand gegen uns hat, istdasjenige, was wir unser Recht nennen.

Also — und da es schlechterdings unmöglich ist, daßirgend eine Natur sich selbst zuwider sey — kann kein