Band 
Sechster und letzter Band.
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Mensch je eine Pflicht haben, deren Erfüllung ihm nichtvortheilhaft wäre; folglich auch niemand je dergleichenRecht an ihn: denn wie kann jemand zu fordern haben,was niemand zu leisten schuldig ist? Wer aber fordert,was ihm niemand schuldig ist, der ist ungerecht; undwer es erzwingt, der braucht Gewalt. Die Macht aber,

Die Macht allein, giebt Göttern selbst keinRecht *).

Augenscheinlich schließt demnach ein jedes Recht einewesentlich mit ihm verknüpfte Verbindlichkeit in sich,welche das Recht erwirbt und seine Möglichkeit aus-macht; und eben so eine jede Verbindlichkeit ein we-sentlich mit ihr verknüpftes Recht. Beide unzertrenn-lich müssen mit einander stehen oder mit einander fallen.

Augenscheinliche Wahrheiten können durch kein An-sehen verstärkt werden, selbst nicht durch das Anseheneines Leibnktz; doch verdienen folgende Worte diesesgroßen Mannes hier immer ihren Platz. Gegen dasEnde seiner Erinnerungen über die von Puffendorf zumGrund gelegten Principien des Natur - und Völkerrechts,sagt derselbe: „Das natürliche Recht (oder der Jnbe-

*) Wielands Jdris und Jenide, III. Gesang, 72. Strophe:Doch sage mir l denn kein Verhältniß schwächtDie Rechte der Natur) wer hat mir dieses Leben,

Und dir, so groß du bist, ein Recht an mich gegeben?

Die Macht allein giebt Göttern selbst kein Recht.

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