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kannt, daß, wer an einer kriegerischen Unternehmungfreiwillig Antheil genommen hat, nicht einmal wasdiese Unternehmung angeht, von dem Führer Befehleannimmt, sondern ihn nur begleitet, und den Erfolgder Sache nach eigenem Gutdünken betreibt. Wahrenddem Zuge ist der Anführer genöthigt, seinen Gefährtenmit der größten Achtung und Ehrerbietung zu begegnen,und nach seiner Zurückkunft hat er vor ihnen nicht dasmindeste voraus. Alle Urkunden der Menschheit bezeu-gen, wie viel Zeit und welch ein Zusammenfluß vonUmstanden dazu gehört, um dieses Gefühl der Gleich-heit und Unabhängigkeit nur einigermaßen zu schwächen.Noch zu Platos Zeiten war ein Begriff der Schandedamit verknüpft, das für Recht gelten zu lassen, wasein dritter, und nicht, was man selbst dafür erkannte*).Was hat es nicht gekostet, und wie viel Jahrhundertesind darüber verstrichen, bis in unsern nordischen Rei-chen Gerichtshöfe eingeführt und zu einigem Ansehengebracht werden konnten? Indessen fehlt es nicht, derRäuber, der Eroberungsgenosse muß allmählig selbst,in höherem oder niederem Grade, Sklave werden.Die Art und Weise dieser Veränderungen findet sichin mehr als einer Geschichte auf das deutlichste ent-wickelt.
Daß aber die ersten Vorsteher der Gesellschaft sichnicht dazu aufgeworfen haben, sondern dazu angc-
>) S. das III. Buch der Republik.