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sula umfaßt, stellt die Entstehung des Staates, die müh- »ndgefahrvolle Ausbreitung seiner Macht über Italien, zugleich dieFestsetzung seiner Konstitution, seiner politischen und Kriegsmari-men, und überhaupt die Grundlegung seiner Herrschaft, dabeidie schöne Zeit unverderbter Sitten und republikanischer Tugend dar-
Die zweite, von der Unterwerfung Tarents (5712) bis zurSchlacht bei Aktium (59o3), enthält in halb so langer Dauer(241 Jahre) die Eroberung der Welt, und den Umsturz der re-publikanischen Verfassung. Sie zerfällt in zwei Theile, derenGrenzpunkt die Zerstörung Karthagv's und Korinths <5858)ist. In der ersten Hälfte wird, ungeachtet der schon beginnen-den Verworfenheit der römischen Politik, in Privatebaraktere»bei roher Außenseite noch Würde, Rechtlichkeit und Mäßigung,in der Gemeinde Olrdnung und Herrschaft des Gesetzes bemerkt-Es ist der glänzendste Zeitpunkt der Römertugend. In der zwei-ten ist im Geleit der Verfeinerung der schnell entreißende Sit-tenverfall, als Wirkung des schwellenden Reichthums, sichtbar.Ohne bedeutende Aenderung in den Formen wird der Geistder Verfassung wesentlich geändert. Der Patriotismus weicht derSelbstsucht; das Gesetz erliegt der Uebermacht einzelner Bürger,und die Republik — nach Außen immer noch furchtbar und triuin-phirend - aber durch innere Kriege schrecklich zerrissen — fälstals Beute dem glücklichsten und verschmitztesten Räuber anheim.
Die dritte Periode, von der Dauer eines halben Jabrtau-sends, zeigt bei anfänglichem Wechsel guter und böser Zeiten dasim Ganzen unter der unumschränkten Macht ermattende 4'ebe»der verderbten, römischen Welt. Darauf, bei immer steigendemDespotendruck, die lange Verwüstung ftinerer und äußerer Kriege,endlich die Theilung des Reichs, und in Westen seinen völlige'"Sturz (4 76 „ach Christus). Auch die dritte Periode wird ^durch ConimoduS Regierung (von 180 — 195) in zwei Tbeistgeschieden, deren erster die noch andauernde Kraft, der zweiteden Verfall des Reiches enthält.
8stis der angegebenen Zeitbestimmung ist klar, wehste dielstHauptperioden oder ihrer Theile in den gegenwärtigen zweite",und welche in den ersten und dritten welthistorifest en Zeit-raum gehören.