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Erster Band. Alte Welt.
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stehern zu Werk, planmäßig und mit solchem Vortheil, daß allerWiderstand der Patrizier den Sieg nur aufhalten, aber nicht ver-hindern konnte.

Gleich im zweiten Jahr ihrer Aufstellung (3492) führten dieTribunen die cowitia tril>m-> ein, auf welchen, als damals noch al-lein darauf erscheinend — die Plebs dominirte. Auch der Anlaß,aus welchem dieses geschah — der Streit mit Coriolan, welche»die Tribunen vor das Volksgericht riefen — war herabsehend fin-den Adel, und hätte beinahe Verderben über den Staat gebracht.

Kein Jahr verging mehr ohne heftigen Streit. Zwar stoßkein Blut dabei, weil Waffen zu tragen in der Stadt verbotenwar, aber die Gemüther wurden erbittert, und das Wohl des Va-terlandes oftmals dem Standesinteresse geopfert. Die Tribunenwetteiferten in Angriffen auf die Patrizier; und diese vertheidig-te» ihr Besitzthum mit aller Hihe, welche die Vereinigung derkostbarsten Privat- und Standesinteressen einflößen mußte. Gleich-wohl waren die Störungen des Gemeingeistes nur vorübergehend.Der Bürgerfüm lebte fort in den Gemüthern, und die Rivalitätder beiden Stände sprach sich oft durch patriotischen Wetteifer-aus. Die Vejenter, Vvlscer, Aeguer und andere Feinde,fühlten die Schwere des Römischen Armes; ein Triumph folgteauf den andern; die Bürgerzahl mehrte sich, und die Macht desStaates schwoll durch Unterwerfung, Einverleibung und Bündniß.

Unter den innern Bewegungen waren keine heftiger, als wel-che über die Agrarischen Gesehe entstanden. Das alte Miß-verhältniß des Patrizischen und Plebejischen Grundeigenthums*ve>r durch eine parteiische V er theiln» g der eroberten Län-dereien und durch habsüchtiges Zugreifen des Adels beständigvermehrt worden. Der Konsul Sp. Cassius (8498) schlug"»e billigere Vertheiln,,-; der Gründe, sowohl zu Gunsten derWebs, §ls auch der Bundesgenossen vor. Der Senat arbeitetediesem Entwürfe kräftigst entgegen- Sp. Cassius wurde alsVerräther erklärt, welcher durch Popularität nach der Herrschaftflkebe, und nach geendetem Konsulat durch einen Beschluß der pa-^izischrn Gemeinde oder der Kurien zum Tode verurtheilt. Wir^ie», daß sein eigener Vater das Urtheil vollzog. Aber die Be->vcgmig hörte dadurch nicht auf.