H-erdurch, und durch noch andere Umstände, wurde die Demokra-tie beständig beschränkt.
Der Senat, welcher gewöhnlich 600 Glieder zählte, warÜberhaupt das höchste StaatSkollegium. Alle wichtigern Regie- jrnngsgeschäfte trugen die Konsuln dein Senate vor; ja selbst ,diejenigen, welche'zm.Ni-.Vortrag an's Volk geeignet waren, wnr- ^den zuerst jm Senat verhandelt; und wiewohl das Volk in spä- ^lern Zeiten das Recht behauptete, auch ohne Mittheilung deS Se- !nats zu berathschlagen und zu entscheiden, so wurde doch die Be-stätigung des Senats für nöthig erachtet, um den Beschluß zu»> !Gesetz zu erheben. Von dem noch später errungenen Enlsckeu ,
dungsrecht ohne den Senat machte es '.selten Gebrauch. Jnsbe- !
sondere war die Leitung der äußern Angelegenheiten dem Se»al ianvertraut; und in den größten Verbrechen, als Hochverratb, !Verschwörung, auch Mord und Giftmischerei, stand ihm die höchsteGerichtsbarkeit zu. Anfangs wurde der Senat nur aus P^' t
hrizischen Geschlechtern ergänzt; später geschah es meist a»§ s
den Rittern, und auch Plebejer gelangten dazu, da jede he' zhere Magistratnr — von derQnästnr angefangen — den Eintritt >"den Senat und zwar auf lebenslang gab. Doch wurde zum voll' l
ständigen Genuß der Senatorischeu Rechte die Eintragung in b>e e
Liste — daher katres — durch die Censoren erfordert' k
Wer auf derselben oben an stand, hieß kiiluwpz Ltwmuü. 3'' ^ Ispätern Zeiten wurde die Zahl der Senatoren sehr vermehrt, abe" ;
das Ansehen des Senats — was oft der Zweck der Mnchthab^ s
rvar — durch den Unwertb seiner Glieder verringert. b
Die Ordnung der Ritter rührt der Sage nach, wie b
des Senates, von Ro mulus Einsetzung her, welcher ZOO be" etapfersten Jünglinge aus der Tribus für den Dienst zu Pferd bwählt, und zu seiner Leibwache bestimmt habe. Wahrscheinlich j
bestand dieselbe damals überhaupt aus den reichern patrizisch^" ^
Jünglingen, und welche hiernach zu Pferd dienen mochte »
Targuinius der Alte vermehrte ihre Zahl durch Aufnahme ^gleichviel Plebejischen Rittern. Aber nicht die AbsiamM"^von diesen ersten Rittern (Celeres), nicht der KriegsdienstReiter, sondern der Census verlieh nachmals die ritterlichWürde, zu welcher ein Vermögen von giuitnuzeinw, U. 8. (geist"