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(Koncil ie») z„ holte», nnd daraufGesetze für ihren Stand undZninol — aus allgemeinen Koncilien, deren das Erst« unterbonstantinus lü. z» Nicäa ( 325 ) saß — AuSsprüch« in Glau-bens sacke» zu erlassen.
Zugleick hörte unter den Bischöfen selbst die ehemalige Gleich-heit auf. Nach dem Bilde der bürgerlichen Verwaltung, zu-u>al nach der von Constantinus sl. eingeführten Organisation,wurde auch die ki rch lich e Reg ieru ng eingerichtet, und meistensschätzte man das Ansehen des Bischofs nach jenem des weltlichenGewalthabers in derselben Stadt. Ueber den gemeinen Bischöfenerhoben sick nach und nach die Metropolitan«, Primaten,Erzbischöfe, Exarchen und Patriarchen. Die Würde derLetzter» war der Gipfel der kirchlichen Hoheit. Die Bischöfe vonRom, Antiochien und Alexandrien, dann auch die von Kon-stantinopel und Jerusalem behaupteten sich ausschließend aufdemselben. Schon zeigten sich einige Spuren von Allsprüchen,selbst von Aussichten Roms auf noch höher» Rang. Aber fürjetzt noch ohne bedeutende Einwirkung weder in die kirchliche, nochin die bürgerliche Geschichte.
C o n st a n t i n u ü !>l. Christ.
Die Erhebung des Christenthums auf den Thron, wäh-rend sie den Sieg dieser Religion im römischen Reich entschied,»nd mittelbar auch ihre Ausbreitung in den barbarischen Ländernbeförderte, wirkte zugleick mit Macht auf alle politischen und bür-gerliche» Verhältnisse, und legte den Grund zu einer völlig ver-änderten Ordnung der Dinge. Der römisch« Staat in seinerGründung und Ausbreitung war großentheils auf Religion ge-baut, es waren die Glaubenssätze, so wie die Uebungen und An-stalten der Religion mit den bürgerliche» Angelegenheiten in viel-facher und gegenseitiger Beziehung, und darum auch die priester-lieben mit den bürgerlichen Gewalten unter allen Formen derVerfassung auf's innigste vereint gewesen. Jetzt aber wurde eineReligion herrschend, deren Zwecke mit jenen des Staates nichtsgemein hatten, die — ihren wesentlichen Grundsätzen nach — denBlick von, Irdischen weg auf's Himmlische zog, und eben darum