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Dritter Band. Neuere Geschichte.
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Indessen sind die auf solchen Entdeckungsreisen aufgefundenen sitz

Länder mehr nur für die Wissenschaft der Erdkunde als für ftl

die Geschichte merkwürdig. Selbst den Glanz des Handels, N,da das Hauptziel unerreicht blieb, haben sie nur wenig geändert.

Wir übergehen sie also.

Langsam, unter mühseligem Ringen gegen die noch wildeNatur und gleich wilde Menschen, bildeten sich auf den Küstender jetzt so herrlichen Nordamerikanischen Freistaaten, dürftige n

europäische Niederlassungen. Auf Virginien, welches Walter no

Raleigh (1585) zur Ehre seiner »»vermählten Königin also üb

nannte, und in Karolina, schon früher (um 1560) von den Fran- ve,

zosen nach ihrem Karl IX. also geheißen, nahmen die ersten Ko- un

lonien ein trauriges Ende. Jakob I. von England ermunterte der

(1606) durch Verleihung des Eigenthumsrechtes und großer Frei-heiten zur Wiederholung der Versuche, und zwei Gesellschaften,die Londoner und die von Plvmouth, übernahmen den An- Nrbau, jene von Karolina, Virginien und Pensylvanien; vdediese von Neuengland, oder dem nördlich an den vorigen ge- dmlegenen Land. abo

Zu derselben Zeit erneuerten die Franzosen ihre Anpflanznngs- un!

versuche in Acadien und Canada. Die Unruhen in England Mi

begünstigten die Auswanderungen nach der neuen Welt. Untex neu

Karl I- ward Maryland — von Lord Baltimore zur Ehre uni

der Königin Marie also geheißen — angebaut. Eine Niederlas- der

sung folgte der andern; schon war Massachussets, Rhodeis- die

land, Connektikut gegründet; sie vereinigten sich 1643 unter st»,

dem Namen Neuengland zur gemeinschaftlichen Vertheidigung; «in

doch waren alle noch schwach, und litten sowohl durch das Klima, tief

als durch Mängel ihrer Einrichtung vielfältige Bedrängniß. All- ge„

mählig wurden die Engländer vorherrschend auf der ganzen Küste. st,,,-

Nur die Franzosen behaupteten ihren Sitz. Das Aufblühen Ch,

aller dieser Kolonien geschah jedoch erst im folgenden Zeitraum. Ra

Die Mühe des Anbaues verspätete, aber befestigte sodann auch che,

ihr Gedeihen. Den Pflanzern mußte ein gewisser Grad von Frei- gen

hert gewährt werden, welcher das Erstarken der Kolonien zu das

selbststandigen Staaten vorbereitete. Schon 1654 wurde ei» der gel

Verfassung des Mutterlandes nachgebildetes Repräsentativ«