mein sollten. In demselben Jahre waren zu Hamburg Präli-minarien unterzeichnet worden, welche aber erst 1643 bis Ratifi-kation deö Kaisers und Spaniens erhielten. Durch den wechseln-den Gang des Krieges wurde die Unterhandlung befördert odergehemmt. Die förmliche Eröffnung des Kongresses geschah am10. April 1645. Der Kaiser, so lange noch irgend eine Hoffnungzu besserem Kriegsglück war, bewilligte nur wenig; aber die all-Malig naher kommenden Donner der schwedischen Heere besiegtensein Widerstreben. Am 24. Okt. 1648 wurden zu Osnabrückund zu Münster die Friedensinstrumente unterzeichnet; Teutsch-land, im Blute schwimmend und von Brandtrümmern erfüllt,vernahm fast ungläubig die Botschaft, sein Jammer solle sich enden.
Zu Osnabrück wurden die Interessen Schwedens, zuMünster jene Frankreichs geregelt; die von beiden Kronengemeinschaftlich durchgesetzten Bestimmungen nahm man gleichlau-tend in beide Instrumente auf.
Schweden bekam ganz Vorpommern, sammt der InselRügen, und einige Distrikte von Hinterpomniern; dann dieStadt Wismar sammt Zugehör, endlich noch das ErzbisthumBremen und das Bisthum Verden, beide in weltliche Länderverwandelt als Herzogthümer; dazu noch eine Summe von 5 Mil-lionen Thalern zur Bezahlung der Kriegsvölker bis zur Friedens-vollstreckung. Das teutsche Reich jedoch sollte die genannten Län-der darum nicht verlieren, sondern sie sollten Reich stehen undverbunden mit dem teutschen Staatskörper bleiben; daher sollteSchweden ihretwillen auf Reichs- und Kreistagen Sitz und Stimmehaben, und wie alle übrigen Reichsstände an den gemeinen Pflich-ten und Lasten Theil nehmen, doch mit einigen besondern Vor-rechten, vorzüglich in Ansehung der Gerichtsbarkeit.
Dagegen erhielt Frankreich im Münster'scheu Frieden— außer der förmlichen Abtretung von Metz, Toul und Ver-dn», in deren Besitz es schon 1552 gekommen — die zu seinerGenugthuung ausersehene, herrliche Landgrafschaft Ober- undUnter-Elsaß, und den Sundgau, so weit das HauS Oest-reich sie bisher besessen, mit vollem und unbeschränktem Beherr-schungsrecht abgetreten. Den Bischöfen von Straßburg undBasel jedoch, so wie mehreren im Elsaß gelegenen, unmittelbaren