Abteien, bann der Reichsstadt Straß bürg, und zehn anderenReichstädten, welche zur Landvogtei Hagen au gehörten, endlichauch allen Reichs-Fürsten, Grafen und Rittern, welche Besitzun-gen in Nieder-Elsaß hatten, wurde die Verbindung mit dein Reichund die unmittelbare Reichsfreiheit vorbehalten. Frankreich be-kam noch weiter die Stadt Breisach und das Besatzungsrecht inPhilippsburg. Dem Erzherzog Ferdinand Karl, welchemdas Elsaß gehört hatte, wurden von Frankreich zu einiger Ver-gütung drei Millionen Livres versprochen.
Die Abtretungen, welche an Schweden geschahen, begründe-ten Ersatzforderungen auf Seite der dadurch beschädigtenStände. Auch waren mehrere Fürsten, welche noch aus andernTiteln Anspruch auf Vergütungen machten; das Mittel, sie zubefriedigen, ward in der Sekularisation geistlicher Länder undGüter gefunden.
Das Haus Brandenburg hatte auf die Nachfolge inPommern nach H. Bogis laus XIV. Tod ein anerkanntesRecht. Man ertheilte dafür demselben — außer dem Stück vonHinterpommern, welches Schweden nicht erhalten — die Bisthü-mer Halberstadt, Minden und Camin, als weltliche Für-stenthümer, und das Erzstift Magdeburg als ein Herzogthum.
Dem Herzog von Meklenburg wurden für die Stadt Wis»inar die Bisthümer Schwerin und Razeburg als weltlicheFürsienthümer gegeben.
So gewissenhaft — ja ängstlich — war man auf Schadlos»Haltung der Großen bedacht (während von jener der Völkerkeine Rede war), daß zum Ersatz für die Coadjutorien, dieeinige Prinzen voni Hause Braunschweig-Lüneburg besaßen,demselben Hause das abenteuerliche Recht verliehe» ward, deinbischöflichen Stuhle zu Osnabrück, jeweils abwechselnd miteinem katholischen Bischof, einen seiner jüngern Prinzen als Bi-schof zu geben.
Hessenkassel, wiewohl ohne Vergütungsansprüche, erhieltdie Abtei Hirschfeld als Fürstenthum, auch die Aemter Schau-en bürg und Sachsenhagen nebst 600,000 Thalern.
Auch Kursachsen bekam einige Aemter zur Schadloshaltungfür Kriegsübel und Verzichte.