zusammen. Es waren zwei feindliche Staatensysteme in der einenSchweiz.
Während des dreißigjährigen Krieges ward Graubündten.durch eine Fehde mit Oestreich in große Noth gebracht, ja eingroßer Theil des Landes dem stolzen Hause unterworfen. AberFrankreich half ihm zur Wiedereroberung der Freiheit.
Im Westphälischen Frieden (1648) endlich wurden dieSchweizer durch völliges Aussprechen ihrer völligen Unabhängig-keit von, teutschen Reich als eigener, für sich bestehender Staats-körper völkerrechtlich anerkannt.
Gleich darauf wurden mehrere Kantone, insbesondere Lu-zern, Bern, Solothurn und Bafel, durch einen heftigen Auf-stand der Bauern verwüstet. Dieselben begehrten im Grundenichts anderes, als was die ersten Stifter der Eidgenossenschaft,nämlich Befreiung von herrischer Gewalt und Gleichheit des Rech-tes. Aber die Stadtregierungen, dem Prinzip ihres eigenen Da-seyns untreu, verlangten Herrenrecht fortzuüben über das unglück-liche Landvolk. Sie vermeinten, die rechtmäßigen Erben der Her-ren zu seyn, die sie gestürzt hatten, in allen herkömmlichen An-sprüchen der Feudaltyrannei, und sie nannten Empörung, wasnichts Anderes war, als erweiterte Anwendung ihres eigenenGrundsatzes, als Behauptung des unverjährbaren Menschenrechtes.Nach großem Blutvergießen und nicht geringer Arbeit des Hen-kers, ward das alte Joch mit vermehrter Last auf den Nacken derUeberwundenen gelegt.
Von Italien.
Auf die wechselnden Machtverhältniffe des obern und mitt-lern Italiens hatte, nächst den großen europäischen Mächte»,zumal der päpstliche Hof einen entscheidenden Einfluß. Niästnur war die Politik der Päpste als solcher geschäftig, das Gel'i^der Kirche fortwährend zu erweitern; sondern auch der Nep^'tismus dieser Päpste schuf — oft mit Schaden der Kirchezur bleibenden Verherrlichung ihrer Familien neue FürstenthülN^und Herrschaften.
Also ward von Papst Paul lll. Farnese das Herzogthu'"