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Vierter Band. Neueste Geschichte.
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Gewalt? Ruhmvoll zwar, doch dein Schicksal erliegend, kämpftedaS polnische Heer wider die Schaaren der Moskowiter. Kos-ziusko vor Allen glänzte durch Tapferkeit und Dahingebung.Aber die Ueberinacht siegte, und der König von Polen theilte dieErhebung der Patrioten nicht. Erschreckt durch einen drohendenBrief der Kaiserin, fiel er ah von der Sache deS Vaterlandes,und trat (1792, 23. Jul.) der Targowiczer Konföderationbei, d. h. dem Bunde der Lqndesverräther.

Jetzt legte» die Patrioten die Waffen nieder, oder flohen in'sAusland; die Häupter der Konföderation traten an die Spitze deSHeeres und der Reichsverwaltung, Vermessen forderten sie sogardie Patrioten vor Gericht. —

Doch bald folgte die Rache. Es versammelte sich ein Reichs»tag in Grodno (29. Okt.). Da ward demselben von SeiteRußlands und Preußens erklärt, daß eine zweite TheilungPolens beliebt worden, und daß der Reichstag dem Begehrender Mächte sich zu fugen habe. Schon waren auch preußischeTruppen — ohne Kriegserklärung oder rechtlichen Verwand —in Großpolen geruckt, auch in Danzig eingezogen. Selbstdie Targ owi cze r-Konfyderirte» erstarrten jetzt über den Ver-nichtungsschlag, welcher das Vaterland bedrohte, Aher zu spätkam nun jede Maßregel der Vertheidigung,

Endlich erschienen an einem Tage (1795, 16. Apr.j diebeiden, fast gleichlautenden Erklärungen Preußens und Ruß-lands, wodurch eine zweite Theilung Polens verkündet ward,eine noch härtere und empörendere, als die erste gewesen, einRaub von mehr als der Hälfte des noch übrigen polnischenGebietes und Volkes.

Die Rechtfertigung dieser entsetzlichen Gewaltthat war aberwo möglich noch heilloser, als die Gewaltthat selbst. „Der Geistdes JakobinismuS sey in Polen gedrungen; man müsse, umdie schrecklichen Folgen dieses verderblichen Geistes zu hemmen,einen Theil des Landes sich zueignen, Polen zur Macht des zwei-ten Ranges herabsetzen, und ihm eine seine Ruhe und jene derNachbarn sichernde Verfassung vorschreiben."

Das Recht der Einmischung der starken Staaten in dieVerfaffungsangelegenheiten der schwachen (denn von einem ge«