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fein« natürlichen Schützer, durch Oestreich, daS Neichs-Ob«r°hanpt, und durch Preußen, den angeblichen Hüter der Verfas-sung. Die Vollmachten der Deputation lauteten, dem kaiserlichenDekret gemäß, auf den Grundsatz der Integrität des Reiches.Frankreich dagegen forderte die Vorlage unumschränkter Voll»machten, und trat mit der Forderung auf, daS ganze linkeRhein nfer sollte abgetreten werden.
Schon früher war Mainz von den Franzosen, trotz deSWaffenstillstandes, zur Uebergabe gezwungen worden (30. Dez.1797). Die Militärkonventivn Dvnaparte's mit Latour undMeerveldt, und der hiernach erfolgte Abmarsch der Ocstreicheraus dieser Feste hatten solches Ereigniß herbeigeführt. Kurz dar-auf ward die Rheinschanze von Mannheim mit Sturm erobert(25. Jan. 1798). Selbst auf dem rechten Rheinnfer ward Eh-ren breitste in belagert: — so vieles galt der Waffenstillstand.
Indessen zogen die Oestreicher hinter den Lech, ja hinter denJnn zurück, während ihr it alisches Heer im Venezianischenvorrückte, und die Franzosen hier zurück, wie in Teutschland vor-an, schritten.
Hiernach lag daS Einverständniß Oestreichs mit Frankreichvor Augen, und daß Deutschland dem letzten preis gegeben wor-den durch geheime Verträge. Den Vorwürfen, welche auf Oest-reich fallen mochten über die Aufopferung der Reichsintegritätdurch das Oberhaupt des Reiches, bog es geschickt auS durch dieUnterscheidung zwischen Oestreich als Kaiserthum, oder auch alsReichsstand, und Oestreich als europäische Macht. Nachdemselben oiniuvseu Grundsatz mochten auch Preuße», Schwe-den und Dänemark, welche sämmtlich ihre Gesandten nachRastadt schickte», daselbst bald in der Eigenschaft alS Reichs-stäude, bald in jener als europäische Mächte handeln, obschon sieals Reichsstände dahin nicht berufen, und alS fremde Mächteausdrücklich davon ausgeschlossen waren. Unglückliches Deutsch-land! —
Mit der Forderung des. linken Rheinufers verbanden dieFranzosen das zweite Begehren: der Entschädigung der durchsolche Abtretung Verlust leidenden Fürsten durch verhältnißmäßigeErwerbnnge» auf dem rechten Ufer. Das Snstem der Seknla-