cio und die Etfch gesetzt (28. Dez. 1800, 1^ Jan. 1801), denGeneral Bellegarde, Melas Nachfolger, in mehreren Treffengeschlagen, und seine Verbindung mit dem'Heere von Grau-bündten im südlichen Tyrvl bewirkt. Jetzt ward gleichfallsein Waffenstillstand geschloffen (16. Jan.), welcher die FestungenPeschiera, Verona, Legnano, Ferrara und Ancvna denFranzosen überließ, und die Livenza und den Tagliamentozur Grenzscheids der beiderseitigen Heere bestimmti'. Eine spätereKonvention übergab auch Ma n tua den siegenden'Franken, alsPreis einer Verlängerung des Waffenstillstandes (26-. Jan.).
Der Friede von Luneville. Weitere Friedensschlüsse. . .
Nach diesen Vorgängen blieb der Friede kaum mehr zweifel-haft; auch ward Herselbe am s!'Februar 1801 zm Lunevilleunterzeichnet. Frankreich hatte verlangt, daß zur Abkürzung deSGeschäftes der Kaiser zugleich im Namen deS teutschen Rei-ches ihn schloße, was auch geschah. '
Der Luiieviller Traktat erneuerte für Oestreich die Ab-tretung von Belgien, so wie-von Falken stein und dem Frik-thal an Frankreich; nicht minder der Lom bardischen Län-der an die cisalpi nische Republik. Dagegen wurden auchdie Venetianischen Provinzen, welche der Traktat von CampoFormio an Oestreich überlassen, demselben neuerdings bestätigt;jedoch mit der Beschränkung, daß nunmehr die Etsch zur Grenzebestimmt ward. Auch die Abtretung des Breisgau's an denHerzog von Modena wurde erneuert. Aber es mußte Oestreichnoch weiter auf das Großherzogthum Tos kaua verzichten, wel-ches dem Jnfanten, Herzog von Parma, zugeschieden ward.Dein Großherzog von Toskana ward jedoch eine vollkommeneund gänzliche Entschädigung in Teutschland verheißen.Dieses Teutschland trat ab das ganze linke Rheinufer, mitder Bestimmung, daß die dadurch in Verlust gerathenenen Erb-fürsten den Ersatz dafür auf dem rechten Ufer erhalten sollten.Dieses letzte sollte von den Franken geräumt werden, jedoch dieFesten, welche hiernach zurückzugeben waren, in dem (geschleiften)