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Vierter Band. Neueste Geschichte.
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schätzt von Napoleon. Die den Geist belebenden, das Gemüthkräftigenden, dein Charakter Würde gebenden, ein freies Ur-theil lehrenden wurden gehaßt, ja ängstlich gescheut und durch ge«äußerte Geringschätzung, ja Verfolgung niedergedrückt. Hierdurchward aber eine fortschreitende Verfinsterung unausweichlich vorbe»reitet. Bald würde das Erlöschen der Philosophie auch die Real-wissenschaften um ihren geistigen Werth gebracht, alles Wissen inmechanisches Nachbilden verwandelt, und Frankreich — oder viel-mehr Europa, wenn der Plan des Weltreichs reifte — in dentraurigen Zustand versenkt haben, worin wir das Römische Reichunter seinen Kaisern gesehen haben, und das Chinesische seitJahrtausenden sehen.

Noch mangelte, damit durchaus AllcS nur auf die PersondeS Kaisers bezogen würde, und außer ihm nicht ein Funkevon selbstständiger Würde vorhanden bliebe, die Unterwerfung sei-nes eigenen Hauses. Er bewirkte sie durch daS kaiserliche Fa-milien statut (1806, 30. März), wodurch er gleichmäßig dieFesseln des französischen, wie jene der DundeSstaaten enger zu-sammenzog. Alle Glieder d«S kaiserlichen Hauses wurden dadurchfür ihr Leben lang, und wenn sie auch auf fremden Thronensäßen^in die unbedingteste Abhängigkeit vom Kaiser versetzt. Zuähnlicher Unterwürfigkeit wurden gleichzeitig auch die Großwürde»träger des Reiches und die Herzoge verurtheilt. Ausdrücklich undöffentlich ward Denjenigen, welche er zu Regenten erhoben, ein-geschärft: ihre erste Pflicht bände sie an den Kaiser, die zweite anFrankreich, und erst nach diesen beiden folge jene für ihre Völker.Und man wagte noch, solche Völker- die Knechte von Knechten,frei und selbstständig zu heißen! —

Doch diese Larve ward jetzt weggeworfen. Unumwunden er-klärten die Blätter der Regierung: Unabhängigkeit und Gleich-heit der Staaten, so wie das Gleichgewicht derselben, seyenChimären. Eine präponderirende Macht sey nothwendig, umin das Völkerleben Rechtsbestand, Ruhe und Frieden zu bringen.Also ward Frankreich vorerst in dem System der ihm verbün-deten, d. h. seiner Vasallenstaaten, als die zum§,Wohle Allerpräponderirende Macht dargestellt; ein System, welches nach Zweck