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Vierter Band. Neueste Geschichte.
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oller Handel mit England den Holländern untersagt, „nd zurHandhabung solches Verbots eine französische Heerichaar an denholländischen Küsten aufgestellt werden sollte. Außerdem mußteHolland eine Flotte zum Dienste Frankreichs ausrüsten, und andas niimnersatte Reich das holländische Brabant, ganzSeeland n. a. abtreten. Dagegen garantirte der Kaiser dieIntegrität Hollands nach den durch diesen Vertrag bezeichnetenGrenzen.

Aber gegen den Uebergcwaltigcn half kein Nachgeben undkein Vertrag. Seine Truppen näherten sich der Hauptstadt. Dalegte der edle Ludwig seine Krone nieder (1. Juli), zuGunsten seines ältesten SohneS, und mit Ernennung seiner Ge-mahlin zur Regentin. Er selbst wählte sich in Oestreich eineFreistätte. Gleich darauf verkündete Napoleon die Vereini-gung Holla'nds mit Frankreich (9. Juli). Holland wardhierauf in 7 (mit Einschluß des früher losgerissenen Theils in8) Departemente getheilt, und zum Sitz eines Großwürdeträgersals Generalstatthalters, auch Amsterdam zur dritten Stadt des"Reiches erklärt; nebenbei aber die öffentliche Schuld auf einDrittheil herabgesetzt, und durch Einführung der Konskription daSKaufmannsvolk zu Kriegsknechten deS Eroberers gemacht.

Fast gleichzeitig ward das Ländchen Wallis verschlungenvon, großen Reich (11. Nov.). Die Unkosten der Simplon-straße, überhaupt derV ortheilFrankreichs, war auch hier dieunverhohlen erklärte Ursache.

Wiederholt und feierlichst, ja noch allerjüngst bei den Ver-handlungen mit Holland, war ausgesprochen worden, FrankreichsGrenzen würden niemals über den Rhein sich ausdehnen. Die-ser Verheißung zum Trotz schritt Napoleon jetzt plötzlich bis andie Ostsee vor. Mit Erstaunen vernahm die Welt — soviel sie»och erstaunen konnte — daß die Brittische See-Despotie eineveränderte Ordnung der Dinge und neue Garantien nöthig mache.Solche Garantien könnten nur in der-Vereinigung der Eins-,Weser- und Elb-Mündungen mit dem großen Reich, welchembereits jene der Schelde, der Maas und deS Rheins gehör-ten, bestehen. Die Herrschaft Frankreichs müsse bis an die bal-tischen Gestade reichen (16. Dez. 1816).