2-70
eiiieS GrundgeseheS für daS öffentliche Recht nnd das politischeSystem des Welttheils, auch für Entscheidung einer Menge be-sonderer Streitigkeiten partikularer Verbältuisse. Eüropa, ja dieganze cwilisirte Welt, wandte den Blick nach Wien, von wan-nen so Großes kommen sollte.
Aber — wie mit eindringlicher Einstlinimgkeit die Denkende»aller Völker klagten — der Kongreß von Wien bat seinem bobenBeruf, seiner in der Geschichte einzigen, großen Bevollmächtigungdurchaus nicht entsprochen. Der Kongreß zwar, weil er dieMacht zu entscheiden besaß, erschien auch als bekleidet mit demRecht dazu; jedenfalls aber verpflichtet zu einer, dem Rechtund dem Gesa mmtinte reffe gemäßen Entscheidung. Hier-für bleibt er verantwortlich der Gescbicbte. Ihr sind Geistund Prinzipien der zu Wien gefaßten Beschlüsse anheim gefal-len zur freien Beurtheilung. .
Hauptaugelegenheit, und gegen welche alle anderen fast garnicht in Rechnung kamen, war die Befriedigung der Ansprüchepder Forderungen der regierenden Häuser. Von denselbenverlangten einige Vergrößerung, andere Entschädigung, andereWiederherstellung. Europa mit seinen Völkern, wie eine Massefrei zu vertheilenden Gutes, stand unter der willkürlichen Be-stimmung des Kongresses. Seelenzahl, Einkünfte undFlächen räum — dies waren die Faktoren, mit welchen alleinman rechnete; und nie demüthigender, weil nie unumwundenerund feierlicher ausgesprochen, als auf dem Wiener Kongreß, wur-den die Völker als dem Sachenrecht anheimgefallen behandelt.
Bald zeigte sich eine heftige Entzweiung unter den Gliederndes Kongresses, welche selbst einen Kriegsausbruch besorgen ließ,und nur durch gegenseitiges Aufgeben gerechter, und gegenseitigesGewähren ungerechter Forderungen, zum Theil auch durch dasErgreifen seltsamer, den vorherrschenden Prinzipien widerstreiten-der, Auskunftsmittel notbdürftig beschwichtigt ward. Künsteleitrat an die Stelle der höher» Staatskunst, und die Konsequenzward aufgeopfert der Befriedigung Einzelner.
Einmal mit partikularen Interessen. und vom Standpunktder Gunst oder Ungunst beschäftigt, sah sich der Kongreß baldmit einer Anzahl von Petitionen, Reklamationen und Bittbrieferr