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Band I.
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11. Spesen der Brandschadenversicherung des Inventars.

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Hierin bedeuten li die Gesammtspesen, 1 den Jahreslohn für Nacht-wache, X den Wochenlohn für denselben Zweck.

3. Besondere Löscheinrichtungen.

Die besonderen Löscheinrichtungen werden sich durch eine Erhöhungder Baukosten der Holzobjecte ausdrücken und kommen mit diesen Werthenin Calculation. Eventuell können die für den Bauwerth aufgestelltenSpesengleichungen auch für die besonderen Löscheinrichtungen Anwendungfinden.

4. Isolierte Verbauung.

Die isolierte Verbauung wird einen Mehraufwand an Baugrund er-heischen und steht also mit den Baugrundwerthen in Calculation. Eventuellkönnen die für die Baugrundwerthe entwickelten Gleichungen auf die Iso-lierungsgründe sinngemässe Anwendung finden.

11. Spesen der Brandschadenversicherung des Inventars.

i. Hauptgleichung für die Inventarversicherungsspesen für die Zeit (ßn + 7 ).

Das Inventar, welches in den meisten Fällen aus Werkzeugen,Maschinen, Geräthen und sonstigen Mobilien bestehen wird, muss von einergeringen Dauer angenommen werden. Es wird sich also weit schnellerentwerthen als die Objecte. Die Amortisierung des Inventars ist nichtGegenstand dieser Betrachtung und interessiert uns nur wegen der Werth-bestimmung für dasselbe. Aus denselben Gründen, aus welchen wir fürden wahrscheinlichen Zeitwerth des Gebäudes den Buchwerth substituierten,führen wir auch hier unsere Entwicklungen mit Zugrundelegung des Buch-werthes durch. Endlich sei noch bemerkt, dass bezüglich der Inventar-versicherung ein Unterschied zwischen dem Massivbau und Holzbau nur inder ziffermässigen Höhe des Prämien-Percentsatzes besteht. Wir werdensonach bei Entwicklung unserer Gleichungen den Unterschied zwischen denbeiden Bauweisen nicht in die Erscheinung treten sehen.

Ist q der Neuwerth des Inventares und v dessen Bestanddauer, p 8 derPercentsatz seiner jährlichen Entwerthung, so ist analog wie bei denObjectswnrthen gezeigt

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