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Band II.
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I. Abschnitt. Begriff und Arten der Güter.

nicht mehr angewendet werden dürfe, was sicher nich zutrifft. Ferner mussbemerkt werden, dass, nachdem ein Ding nur dann als Gut betrachtet wird,wenn ihm Werth innewohnt, wie wir später sehen werden, auch jedes Recht,jedes Verhältniss und jede Leistung, die Werth besitzt, als ein Gut auf-zufassen ist, denn insofern wir aus ihnen direct oder indirect die Mittel zurBefriedigung unserer Bedürfnisse empfangen, sind sie Momente der Wirt-schaft, also wirtschaftliche Güter.

4. Freie Güter.

Den Gegensatz zu wirthschaftlichen Gütern bilden die freien Güter.Während jene nur durch menschliche Arbeit zu gewinnen sind, versteht manunter freien Gütern „solche, welche der Menschheit von der Natur ohne Arbeit,beziehungsweise wenigstens nur gegen die bloss occupatorische Arbeit des An-eignens in jedem einzelnen Falle des Bedürfnisses geliefert werden.“ (Wagner.)

Philippovich sagt hierüber: Unter freien Gütern versteht man solche,„die in einer für die praktischen Bedürfnisse der Menschen beliebig grossenMenge vorhanden sind, deren Aneignung daher ohne Sorge um die Erhaltungder dauernden Verfügung vor sich gehen kann und die für die Befriedigungauch der voraussichtlich künftig entstehenden Bedürfnisse ausreichen. Luft,Licht, Wasser in wasserreicher Gegend, Holz im Urwald sind nicht Gegen-stand der menschlichen Wirtschaft, d. h. dauernden Sorge um ihren Bedarf)sondern nur der Aneignung und des Verbrauchs.“

Es ist klar, dass mit zunehmender Kultur und Jndividuenzahl die Zahljener Dinge, welche als freie Güter zu betrachten sind, immer kleiner werdenmuss. So z. B. ist das Wild längst nicht mehr ein freies Gut, das es ehe-dem gewesen.

Nach Wagner lassen sich die freien Güter in zwei Klassen scheiden.Die allgemeinen Güter sind „solche, deren Aneignung durch einzelneMenschen, durch Vereinigungen von solchen und selbst durch Völker un-möglich ist, wie die Luft, das Tageslicht, die Sonnenwärme, das Weltmeerals Ganzes und seine grösseren Abtheilungen (Oceaije).“ (Wagner.)

Freie Besitzgüter („bedingt freie“ nach Held) dagegen sind „solche,welche ihrer Wesenheit nach eine ausschliessliche Aneignung zwar zulassenwürden, aber, wenigstens was ihren Gesammtvoirath anlangt, noch herrenlosgeblieben sind, weil die vorhandene Menge den Bedarf übersteigt, indem dieNatur sie an dem Orte, wo sie gebraucht werden können, in solcher Füllezur Verfügung stellt, dass kein Beweggrund vorhanden ist, von einem über-schüssigen Vorrath Besitz zu nehmen.“ (Wagner.)

5. Verkehrsgüter.

Bei entwickelter Volkswirtschaft wird nicht Jeder alles das produciren,was er braucht, und nicht alles das gebrauchen können, was er producirt.