II. Abschnitt.
Begriff und Arten des Werthes.
I. Werth.
1. Wirtschaftlicher Werth.
„Wirtschaftlicher Werth eines Gutes ist die Bedeutung, welche dasselbefür das Zweckbewusstsein des wirtschaftenden Menschen hat.“ (Roscher.)
2. Gebrauchswert.
Unter Gebrauchswert versteht man die Bedeutung, welche irgend einGut für die Persönlichkeit hat.
Stein sagt: „Die Fähigkeit eines Gutes, der Production und vermittelstderselben der Idee der Güterentwickelung zu dienen, ist der Gebrauchswert.“
So wird z. B. ein Universalnivellirinstrument für einen Fabrikanten vonBaubeschlägen selbst dann, wenn er seine Handhabung genau kennt, keinenGebrauchswert haben, da er es in seinem Geschäfte nicht gebrauchen kann,während es dem Bahningenieur bei der Trassirung oder dem Geometerunentbehrlich ist.
Roscher scheidet den Gebrauchswerth in Productionswerth undGenusswerth und letzteren wieder in Benutzungswerth und Ver-zehrungswerth.
So hat z. B. ein Werkzeug Productionswerth, ein Kleidstoff, ein Nahrungs-mittel, ein Buch, ein Gemälde Genusswerth; von diesen wieder haben diebeiden ersteren Verzehrungswerth, die beiden letzteren Benutzungswerth.
Den Gebrauchswert eines Gutes ziffernmässig auszudrücken, ist im Allge-meinen unmöglich, weil der Gebrauchs werth eben nur in der Beziehung zurPerson besteht. Ein Boot wird für den Bewohner einer Oase wertlos sein,während es dem Fischer auf Arbe ein hochwichtiges Erwerbsmittel ist.Ebenso wird für den Javaner eine dicke wollene Decke wenig Gebrauchs-wert haben, während sie dem Lappen wahrscheinlich kostbar sein dürfte.
„Der Gebrauchswert ist um so höher, je mehr Bedürfnisse durch dasGut befriedigt werden, je allgemeiner und dringender diese Bedürfnisse sind,je völliger, sicherer, dauerhafter, leichter und angenehmer man sie dadurchbefriedigt.“ (Roscher.)
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