Band 
Band II.
Seite
16
JPEG-Download
 

16 II. Abschnitt. Begriff und Arten des Werthes. III. Subjectiver u. objectiver.

3. Ertragswerth.

Ertragswerth ist „die Bedeutung, welche der Verfügungsgewalt über einDing, mit Bezug auf den Zweck, des Erzielens von Erträgen, beigelegt wird.“

Der Ertragswerth eines Gutes, welcher Art immer, wird im Gegensätzezum Vermögens werth oder Tausch werth überall dort in erste Reihe zu stellensein, wo es sich um das Erträgniss als solches handelt. Es wird also z. B.allein maassgebend sein bei Belehnung von Grundstücken, bei Werths-bestimmungen, die sich auf die Auflösung von Gemeinschaften (Gemeinheits-theilungen), Veranlagung von Grund- und Gebäudesteuern, Sicherung vonRenten etc. beziehen.

4. Messbarkeit objectiver Werthe.

Im objectiven Sinne ist der Werth messbar, was bei subjectiven Werthenausgeschlossen ist.

„Es kann ein Centner Wolle zu X jeweilig in der That 1 1 / a mal so vielWerth (Kauf- oder Handels werth) haben als 1 Centner anderer Waare; des-gleichen der Wald A D/jj mal so viel Ertragswerth als der Wald B.“

Der Vergleich zwischen zwei objectiven Werthen ergiebt ein Maass derWerthe, die Werthe gestatten ein Messen. Dass es sich hierbei nur umrelative Maasse handelt, ist selbstredend; ist doch alles Messen nur relativ,solange nicht eine Grösse, als Maasseinheit fixirt wird.