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Band II.
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III. Abschnitt. Begriff und Arten der Preise. I. Preis.

Man nennt zweitens den Preis eines Dinges das Maass oder den Grad,in dem nach solcher ein- oder zweiseitiger Bestimmung für ein Ding andereeingetauscht oder einzutauschen sind, und spricht in dieser Weise z. B. vondem Steigen oder Sinken des Preises des Silbers, von dem Steigen oderSinken des Kurses dieses oder jenes Werthpapiers etc.

Und man bezeichnet drittens als Preis auch das für ein Ding (nachein- oder zweiseitiger Normirung) einzutauschende oder eingetauschte Object,indem man z. B. von der Deponirung des bezüglichen Kaufpreises, vonder Benutzung, Vergeudung oder Unterschlagung des übergebenen Preisesspricht etc.“ (Neumann.)

2. Momente der Preisbestimmung.

(Nach Prof. Dr. Pr. J. Neumann.)

Allen Preisgestaltungen gemeinsam sind namentlich drei Momente:

1. Es muss ein Object vorhanden sein, auf welches sich die Preis-bestimmung bezieht. Und dies Object erscheint uns, je nachdem es nun indem, was übliches Zahlungsmittel ist, besteht oder nicht, entweder als Geldoder aber als Waare, Gegenleistung und so weiter. So ist z. B. derBetrag von 15 Mark der Preis dieses Buches oder dieser Waare, anderer-seits aber ist auch diese Waare oder dieses Buch der Preis jener 15 Mark.

2. Es müssen zwei Theile oder Parteien vorhanden sein, zwischen denensich die Preisbestimmung vollzieht. Diese Theile werden in vielen Fällen alsAnbietende und Nachfragende (Angebot und Nachfrage) von einandergeschieden, obgleich im Grunde nicht Personen so zu scheiden sind, insofernz. B. der (die Waare) Anbietende zugleich der (nach Geld) Nachfragende ist.

Hierzu muss bemerkt werden, dass bei gewissen Preisvorausbestim-mungen, wie dies z. B. bei Bahnfahrpreisen, Tarifsätzen vieler Art, Be-stimmung von Preisen für Waaren des Staatsmonopols etc., nur ein Theil ander Preisbildung theilnimmt.

3. Werden bei jeder Preisgestaltung beide Theile von Motiven geleitet,unter welchen der Eigennutz eine grosse Bolle spielt. Gemildert wird derEinfluss des Eigennutzes, der übrigens als „geschäftlicher Eigennutz“ berechtigtist, durch Rechtsgefühl, Billigkeitssinn und Empfinden für das An-gemessene, sowie auch durch das Bestreben, sich zu einigen und Seitensdes Verkäufers durch Entgegenkommen, in der Hoffnung, dadurch die Kund-schaft zu erhalten und den Kundenkreis zu erweitern.

B. Die Begriffe „Kostbar“ und „Theuer“.

Im gemeinen Sprachgebrauche heissen alle Güter theuer, welche nurgegen eine bedeutende Zahl von Einheiten anderer Güter (zumeist Geld-einheiten) eingetauscht werden können. Gebildete unterscheiden wohl feiner,indem sie sagen: „Theuer ist die Sache nicht, allein sie kostet viel Geld.“