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Band II.
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III. Abschnitt. Begriff und Arten der Preise. I. Preis.

Immerhin dürfte klar geworden sein, dass Angebot und Nachfrage Willens-äusserungen sind, die bei Einleitung einer Tauschoperation wie Druck undGegendruck entstehen müssen, soll das Tauschgeschäft zu Stande kommen.So würde es z. B. gar nichts nützen, wenn die Nachfrage nach diesem oderjenem Grundstücke noch so lebhaft und intensiv ist, wenn der Eigenthümernicht verkaufen will. Andererseits aber wäre ein Angebot des Eigenthümersganz resultatlos, wenn Niemand vorhanden oder im Stande ist, das Objectzu erwerben.

Nun ist noch eines Umstandes zu erwähnen.

Nicht selten ereignet sich der Fall, dass insbesondere bei Unica, wozuin gewissem Sinne auch bebaute und unbebaute Grundstücke gehören, derBesitzer gar nicht die Absicht hat, zu verkaufen, sich aber Andere mit derAbsicht tragen, das Object zu erwerben; in diesem Falle ist der Käufer vorAllem der Nachfragende. Der Verkäufer hält es für überflüssig, sein Objectanzubieten. Es wird sonach auch der Käufer mit Angebot herantreten müssen.Es gehen sonach Nachfrage und Angebot von einer und derselben Person aus.

7. Preisbestimmung.

„Im einzelnen Falle geschieht die Preisbestimmung am gewöhnlichsten,aber auch am oberflächlichsten durch das Herkommen: man fordert und zahlt,was Andere in ähnlichem Falle gefordert und gezahlt haben.“ (Roscher.)

„Ueber den Preis entscheiden zunächst nicht Urtheile, sondern Vor-urtheile, nicht die Denkkraft jedes Einzelnen, sondern die fertigen Meinungeneiner grossen Zahl, nicht die täglich sich erneuernde Prüfung des Werthes,sondern die Gewohnheit eines bestimmten Werthes.“ (G. Cohn.)

Nicht selten ist die Noth des Einen preisbestimmend für irgend eineSache. Denken wir, es hätte Jemand auf einer Seeinsel viele Fuder Heu, esgebräche ihm aber an Fahrzeug, um diese zu bergen und auch an Gelegenhoit,sich solches unter normalen Bedingungen zu verschaffen. Wird er demjenigen,der ihm ein Boot, wenn auch nur leihweise zur Verfügung stellt, nicht gernemehr von seinem Heu überlassen, als der Preis für die leihweise Beistellungdes Bootes sonst betrüge?

• Auch äusserer Zwang (wohl wenig verschieden von Noth) oder auch einblosser moralischer Druck kann auf die Preisbestimmung Einfluss nehmen.Bei roher Wirthschaft im Tauschverkehre von Gütern des unmittelbaren Be-dürfnisses kann die Untheilbarkeit der zum Tausch gelangenden Güter denPreis bestimmen. Mancher wird eine Kuh hingeben, um einen Pflug zu er-handeln, wenn auch der Pflug für ein Schaf zu haben ist, er aber nichts zubegeben hat als Kühe und des Pfluges dringend bedarf. Doch sind diesVerhältnisse, die nicht als Regel gelten können.

Wahrhaft preisbestimmend ist der Interessenkampf zwischenKäufer und Verkäufer.