III. Abschnitt. Begriff und Arten der Preise. I. Preis.
25
sich so hoch stellt, als mit Rücksicht auf die sonstigen Productions- undConsumtionsverhältnisse möglich ist.
Die oberste Grenze des Preises wird dadurch gegeben sein, dass mitRücksicht auf die Productionskosten der Gütereinheit ein bestimmtes Absatz-minimum erzielt werden muss. Die unterste Grenze für den Monopolpreissind die Productionskosten, worin alle Kosten für Rohmaterial, Arbeit,sowie alle Spesen für Capital Verzinsung, Amortisation von Mobilien und Im-mobilien, Steuern, Versicherungen etc. etc. inbegriffen sind. Zwischen diesenbeiden Grenzen wird nun der Marktpreis des Gutes liegen. Sache derProducenten ist es, jenen Preis zu finden, der ihnen den höchsten absolutenGewinn bringt. Vielleicht wird dies bei einem massigen Preise eintreten,der durch seine ziffermässige Höhe den Kreis der Käufer erweitert, so dassdann der grosse Umsatz bei kleinem Nutzen das absolute Maximum an Ge-winn liefert.
Monopolpreise lassen sich, wie aus dem Vorgesagten ersichtlich ist, nichtbeliebig hoch steigern; sie werden der Natur der Sache nach höher stehen,als Preise solcher Güter, die sich des Vortheiles des Monopoles nicht erfreuen,allein sie können nicht in’s Unendliche anwaehsen.
12. Gründe der Entstehung von Monopolpreisen.
Die Gründe der Entstehung von Monopolpreisen sind zweierlei Art:
a. natürliche Gründe,
b. rechtliche Gründe.
a) Monopolpreise entstehen aus natürlichen Gründen bei solchenGütern, die gar nicht oder doch nur höchst beschränkt vermehrbar sind.Dabei müssen die Güter aber von allgemein oder doch vielseitig anerkannterhoher Bonität sein. So erlangt z. B. ein Kunstwerk eines verstorbenenMeisters einen Monopolpreis, wenn seine Bonität allgemein anerkannt ist,deshalb, weil es nicht wieder erzeugt werden kann.
Werke lebender Meister können bei allgemein anerkannter Bonität der-selben Monopolpreise erlangen, weil die Arbeitskraft des Menschen eine be-schränkte, daher die Vermehrbarkeit der Werke dieses Meisters eine be-grenzte ist.
Manche werthvolle Bodenerzeugnisse, wie z. B. Rheinweine, Tokayer etc.,besitzen Monopolpreise, weil ihre Menge nicht beliebig vermehrt werden kann.
b) Aus rechtlichen Gründen entstehen Monopolpreise dort, wo einzelnePersonen oder Corporationen das ausschliessliche Recht zur Erzeugung oderdem Handel mit Gütern oder Leistungen eingeräumt wird.
Solche Preise bilden sich z. B. bei Staatsmonopolen, speciell für solcheGüter, die nicht unentbehrlich sind (Tabakmonopol in Oesterreich), währenddie Preise für solche Monopolgüter, die zu den unentbehrlichen zählen, meistkaum höher stehen als sie sich bei freier Concurrenz stellen würden (Salz-
3 *